Hilfe der AK oft benötigt
Wer sich bei Problemen an die AK wendet, wird selten enttäuscht. Das zeigen die Vorjahreszahlen.
GRIESKIRCHEN. Immer mehr Personen benötigen Rat und Hilfe von der Arbeiterkammer. Alleine im vergangenen Jahr suchten insgesamt 5433 AK-Mitglieder Hilfe bei der Arbeiterkammer Grieskirchen. Dabei ging es hauptsächlich um die Beratung und Vertretung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten.
3.927.455 Euro erstritten
So hat die AK Grieskirchen im Vorjahr für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 3.927.455 Euro erreicht. Bestens bewährt, neben den persönlichen Beratungsgesprächen, hat sich auch die Telefonberatung durch Rechtsexperten der AK. Dank dieser können oft viele Fragen schnell und unbürokratisch geklärt werden. Dass sich auch Betriebe an die Arbeitsgesetze halten müssen, zeigt der Fall einer Frau aus dem Bezirk Grieskirchen.
Arbeitgeber zahlte zu wenig
Etwas mehr als fünf Monate arbeitete die Frau als Stubenmädchen in einem Gasthof am Attersee. Bei der Einstellung vereinbarte sie mit dem Arbeitgeber ein Vollzeitdienstverhältnis mit 40 Stunden pro Woche. Sie wurde bei der Gebietskrankenkasse auch als Vollzeitdienstnehmerin angemeldet. Allerdings teilte sie der Gasthof, ausgenommen in einem Monat, immer für zu wenig Stunden ein und rechnete auch nur diese Arbeitsstunden ab. Die Frau protestierte dagegen und bestand – zurecht – auf die Einhaltung der vereinbarten Stunden. Sie signalisierte dem Arbeitgeber auch, dass sie arbeitsbereit ist. Die Rechtslage in diesem Fall ist eindeutig: Wenn der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung verzichtet, obwohl der Beschäftigte zur Arbeit bereit ist, ist die vereinbarte Arbeitszeit zu bezahlen – als ob gearbeitet worden wäre. Die Frau wandte sich nach Ende ihres Arbeitsverhältnisses an die AK Grieskirchen, die beim Gasthof intervenierte. Dieser musste sich dem Gesetz beugen und zahlte der Frau nach einem Vergleich 2000 Euro offenes Entgelt und Endabrechnungsdifferenzen nach.
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