Initiative gegen Unterbezahlung

AK-Bezirksstellenleiterin Elisabeth Marschalek und Rechtsreferent Stefan Peischl.
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  • hochgeladen von David Hollig

BEZIRK. Wer sich von seinem Arbeitgeber ungerecht behandelt fühlt, wendet sich an die Arbeiterkammer (AK). Im Bezirk Grieskirchen waren es im ersten Halbjahr dieses Jahres 2300 Beschäftigte, die sich in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten beraten ließen. Doch geht es nach Bezirksstellenleiterin Elisabeth Marschalek und Rechtsreferent Stefan Peischl, müsste diese Zahl höher sein. Erstens trauen sich viele aus Angst vor Konsequenzen (Stichwort Kündigung) nicht, gegen den Arbeitgeber vorzugehen. "Viele kommen nur, um sich zu informieren. Sie wollen nicht, dass wir im Anschluss gegen irgendetwas vorgehen. Diesem Wunsch kommen wir aber eh nach, das bleibt dann geheim", sagt Peischl. Zweitens wissen viele gar nicht, dass sie ungerechte Behandlung wie Unterbezahlung erfahren. Das soll sich in Zukunft ändern.

Härtere Strafen
Seit heuer prüfen Krankenkassen und Finanzamt laufend Unternehmensbilanzen. Fallen Unregelmäßigkeiten auf, werden betroffene Arbeitnehmer davon in Kenntnis gesetzt und können sich melden. Dazu sollen sie durch das Schreiben auch ermutigt werden. "Wenn die Strafe dann wirklich so hart ist, wird es sich der Arbeitgeber noch mal überlegen, wie viel er zahlt", schmunzelt Marschalek. Bis jetzt gab es bestenfalls eine Nachzahlung plus Verzugszinsen. Doch die Bezirksstellenleiterin und Peischl betonen unisono: "Die meisten Unternehmen lassen sich nichts zu Schulden kommen. Oft passieren Fehler, für die man ihnen keinen Vorwurf machen kann. Das lässt sich regeln."
Eine Rechtswidrigkeit, die sich häuft, ist beispielsweise das falsche Einstufen der Arbeitnehmer in den Kollektivverträgen. Dadurch zahlen sie zu wenig. Wenn der Arbeiter oder Angestellte zu spät den Mut fasst oder draufkommt, ist aufgrund von Verfallsfristen nicht mehr alles einzuklagen, wie Peischl erklärt. Ein weiteres Vorhaben der Arbeiterkammer ist es, diese Fristen zu streichen.

Rechtzeitig informieren

Doch die Arbeitnehmer können weiterhin vieles selbst in die Hand nehmen. Die AK rät dazu, nie darauf zu vertrauen, dass eine Lohnabrechnung korrekt ist. Außerdem sollten die Arbeitszeiten genau aufgezeichnet und von Kollegen bestätigt werden. Im besten Fall sollte man sich bei Fragen sofort informieren und nicht erst, wenn das Dienstverhältnis beendet ist. So kann eine falsche Einstufung verhindert werden. Außerdem könne man im Falle einer Benachrichtigung im Zuge einer Unternehmensprüfung auch in Gruppen Nachzahlungen einklagen.

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