Neue Regel
Besuche im Spital Güssing nur nach PCR-Test möglich
Besuche im Krankenhaus Güssing dürfen ab heute nur mit einem negativen PCR-Testergebnis absolviert werden. Dieses darf nicht älter als 48 Stunden sein. Die Regel gilt bis 30. April, teilte die burgenländische Spitalsgesellschaft KRAGES mit. Ziel sei es, Patienten und Personal der burgenländischen Krankenanstalten möglichst vor Ansteckungen zu schützen.
Ausnahmen gibt es nur für Besuche rund um Geburten, für das Begleiten und Besuchen von minderjährigen Patientinnen und Patienten sowie in Verabschiedungs- und Palliativsituationen.
Besucher-Limitierungen
Die schon bisher geltende 4x1-Regel für Besuche bleibt aufrecht. Erlaubt sind in den burgenländischen Spitälern demnach:
• eine Besucherin bzw. ein Besucher
• pro Kalendertag
• pro Patientin bzw. Patient
• eine Stunde im Zimmer bei stationärer Aufnahme.
Besuche in den Spitälern sind ausschließlich während der festgelegten Besuchszeiten möglich. Diese sind täglich zwischen 14.00 und 15.00 Uhr sowie zusätzlich Dienstag und Donnerstag zwischen 18.00 und 19.00 Uhr. In den Spitälern muss während des gesamten Aufenthaltes eine FFP2-Maske getragen werden.
Operationen müssen verschoben werden
Nach wie vor müssen laut KRAGES geplante Operationen und Ambulanztermine in den burgenländischen Spitälern verschoben werden. Die Zahl der Krankenstände habe sich zuletzt zwar leicht verringert, sei aber noch immer hoch. Notfälle und akute Fälle würden weiterhin behandelt und operiert.
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