Rechtliche Regelungen
Privates Feuer im Garten gilt nicht als Osterfeuer
Das Abbrennen von Osterfeuern ist im Burgenland keine Sache für jedermann oder jederfrau. Nur öffentlich zugängliche Feuer dürfen als Osterfeuer am Karwochenende entfacht werden. Eine Verordnung der Landesregierung regelt die Bedingungen.
Erlaubt sind Osterfeuer demnach am Abend und in der Nacht von Karfreitag auf Karsamstag oder von Karsamstag auf Ostersonntag oder von Ostersonntag auf Ostermontag. Auch jeweils am Wochenende davor und am Wochenende danach dürfen sie abgebrannt werden.
Das Verbrennen von Materialien jeglicher Art im privaten Garten ist laut Verordnung jedenfalls kein Osterfeuer - selbst wenn es zur Osterzeit erfolgt. Ein Osterfeuer als Brauchtumsveranstaltung muss allgemein zugänglich sein. Privates Abbrennen iust ohnehin das ganze Jahr absolut verboten.
Müllverbrennung ist kein Osterfeuer
Für Osterfeuer darf nur trockenes, biogenes Material verwendet werden. Frischer Grünschnitt wie Äste, Laub und Gehölz gehört auf die Grünschnittdeponie oder gehäckselt oder kompostiert. Beschichtetes oder lackiertes Holz ist tabu, auch das Verbrennen von Müll ist verboten.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.