Unsere Polizei, Folge 34 - Umweltsünden auf der Spur
Polizei-Spezialisten, so genannte „Umweltkundige Beamte“, sind ständig im Einsatz.
Ein ständig zunehmender Bereich der Polizeiarbeit ist die Umweltkriminalität. Auch drakonische Strafen halten Menschen nach wie vor nicht davon ab, unbewusst oder wissentlich die Natur zu schädigen. Zwei „umweltkundige Beamte“ sind entsprechenden Vergehen auf der Spur.
GÜSSING (kk). Manchmal allein, häufig aber zusammen unterwegs in Sachen Umweltkriminalität sind die beiden Gruppeninspektoren John Deutsch (geboren in den USA, daher der engl. Vorname), von der PI Strem und Stefan Peischl, von der PI St. Michael.
Vielfache Einsatzgründe
„Wir sind regelmäßig im Bezirk unterwegs und erfassen Umweltvergehen durch Eigenbeobachtungen, können aber auch auf Grund privater Anzeigen aktiv werden. Zumeist sind wir auf Basis eines Auftrags der Bezirkshauptmannschaft - die in erster Linie für Umweltvergehen zuständig ist - unterwegs,“ erzählt GI John Deutsch.
Er führt gerade gemeinsam mit seinem Kollegen, GI Stefan Peischl eine Wasserprobe am Strembach durch. Leichte Schaumbildung könnte eine Umweltsünde vermuten lassen. Peischl dazu: „Da ständig irgendwo eine Pflanze blüht kommt es häufig zu unbedenklicher Schaumbildung an der Wasseroberfläche. Wir müssen nun einen vollständigen Befund durchführen und ihn gemeinsam mit der Wasserprobe ins Lobar nach Wulkaprodersdorf einschicken.“
Heikle Sache
So ein Befund umfasst u.a eine Sicht- und Geruchsprüfung, Messungen von
Wasser- und Umgebungstemperatur, Fließgeschwindigkeit, eine PH-Wert-Messung, die allfällige Dauer der Beeinträchtigung etc. Nach dem Vorliegen des Untersuchungsberichts entscheidet die BH über weitere Maßnahmen.
„Wir pflegen eine ausgezeichnete Kooperation mit der Bezirksbehörde und der Feuerwehr,“ äußern sich beide Herren sehr zufrieden. Auf Besonderheiten angesprochen hört man, dass das letzte Fischsterben an der Strem drei Jahre zurückliegt und Nachwirkungen des letztjährigen Hochwassers ohne gröbere Schäden behoben werden konnten.
Die beiden Beamten gehen v.a. Verwaltungsdelikten nach und folgen Anzeigen im Hinblick auf Verstöße gegen das Abfallwirtschafts-, Luftreinhaltungs- und Wasserrechtsgesetz. „Unsere Amtshandlungen führen nicht selten zur Aufnahme strafrechtlicher Delikte, v.a. wenn sie aus Fahrlässigkeit und / oder Vorsatz geschehen,“ erzählen sie. Ins Verwaltungsrecht fallen z.B. gefährliche Abfälle, Bauschutt, Gerümpel, Autwracks, Autoreifen, bestehende Geruchsbelästigungen usw. Peischl: „Wir fahren im Fall einer Anzeige hin, sehen uns die Situation an und setzen Fristen. Werden diese nicht eingehalten, kommt es zur strafrechtlichen Anzeige!“
Mit der Genehmigung der BH können die Beamten des Umweltkriminaldienstes sowohl Betriebe als auch Private kontrollieren.
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