Bezirke Güssing und Jennersdorf
Bis zu einem Drittel mehr Wahlberechtigte als Einwohner
Im Burgenland dürfen bei Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen auch Zweitwohnsitzer ihre Stimme abgeben. Voraussetzung ist, dass sie bestimmte, im Gesetz angegebene Kriterien erfüllen. Das kann dazu führen, dass in manchen Gemeinden deutlich mehr Personen zur Wahl gehen dürfen als hauptgemeldet sind.
Tschanigraben vor Großmürbisch und Inzenhof
Analysiert man die von der Landeswahlbehörde veröffentlichten Zahlen der Wahlberechtigten, ist Spitzenreiter in den Bezirken Güssing und Jennersdorf die Gemeinde Tschanigraben. Hier gibt es über ein Drittel mehr Wahlberechtigte als Hauptwohnsitzer, nämlich 89 gegenüber 65. Das ergibt eine Quote von 1,369. Dahinter rangieren Großmürbisch (1,335), Inzenhof (1,285), Heugraben (1,201) und Kleinmürbisch (1,160). Im Bezirk Jennersdorf hat Eltendorf mit 1,051 die höchste Quote.
In der Relation zur Einwohnerzahl am wenigsten Wahlberechtigte gibt es in Stegersbach mit einer Quote von 0,883. Dann folgen Mühlgraben (0,894), Tobaj (0,896) und Neuhaus am Klausenbach (0,923).
Gemeinden nach Relation zwischen Wahlberechtigten- und Bevölkerungszahl in den Bezirken Güssing und Jennersdorf
- Tschanigraben 1,369
- Großmürbisch 1,335
- Inzenhof 1,285
- Heugraben 1,201
- Kleinmürbisch 1,160
- Ollersdorf, 1,142
- Rauchwart 1,119
- Strem 1,095
- Rohr 1,093
- Eberau 1,078
- Neustift 1,063
- Eltendorf 1,051
- Bildein 1,050
- Olbendorf 1,040
- Mogersdorf 1,03609
- Deutsch Kaltenbrunn 1,03596
- Güttenbach 1,028
- St. Michael 1,023
- Minihof-Liebau 1,009
- Gerersdorf-Sulz 1,004
- Neuberg 0,997
- Stinatz 0,993
- Jennersdorf 0,982
- Weichselbaum 0,979
- Wörterberg 0,9771
- Moschendorf 0,9767
- Güssing 0,973
- Heiligenbrunn 0,972
- Königsdorf 0,960
- Heiligenkreuz 0,959
- Burgauberg-Neudauberg 0,953
- Rudersdorf 0,952
- Bocksdorf 0,947
- Hackerberg 0,939
- Kukmirn 0,9339
- St. Martin an der Raab 0,9335
- Neuhaus am Klausenbach 0,923
- Tobaj 0,896
- Mühlgraben 0,894
- Stegersbach 0,883
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