Uhudler: Obstwein-Begutachtungsfrist bis 8. Jänner
Bis zum 8. Jänner läuft die Begutachtungsfrist für das neue Weingesetz, das unter anderem die Umdeklaration des Uhudlers zum Inhalt hat. Das Landwirtschaftsministerium schlägt darin vor, die südburgenländische Spezialität künftig als Obstwein zu führen. Damit soll eine rechtliche Absicherung des Uhudlers, der bis zum Jahr 2030 erlaubt ist, über diese Frist hinaus erreicht werden.
"Weintrauben sind derzeit nicht Obst im Sinn des Obstweinkapitels im Weingesetz. Aus Keltertrauben, die nicht der Art vitis vinifera angehören, oder aus einer Kreuzung der Art vitis vinifera mit anderen Arten der Gattung Vitis stammen, soll in Zukunft Obstwein erzeugt werden dürfen", heißt es in der Erklärung des Gesetzesvorschlags. "Die Vorschriften für Wein bleiben aufrecht; das betrifft z. B. die önologischen Verfahren, das Kellerbuch oder den Kataster."
Geschützter Ursprung?
Ergänzend fügt das Landwirtschaftsministerium an, dass für die Uhudlerregion im Südburgenland eine geschützte Ursprungskennzeichnung beantragt werden kann. "Damit wäre die Bezeichnung Uhudler für diese Region geschützt. In den übrigen Regionen könnte aus diesen Trauben auf für Weinbau zugelassenen Flächen Obstwein erzeugt werden, der jedoch nicht als Uhudler in Verkehr gebracht werden dürfte.
Nach geltender Rechtslage sind alle ausgepflanzten und nicht klassifizierten Direktträgersorten mit Ausnahme der Rebsorten Noah, Othello, Isabelle, Jacquez, Clinton und Herbémont bis 31.12.2030 vorübergehend zugelassen. Namentlich nennt die burgenländische Weinbauverordnung die Sorten Concord, Ripatella, Delaware und Elvira. Allerdings dürfen sie weder neu ausgepflanzt noch nachgepflanzt werden.
Berlakovich für Obstwein-Lösung
NR-Abg. Nikolaus Berlakovich (ÖVP) begrüßt den Änderungsvorschlag. "Der Uhudlerverein hat sich einstimmig für die Obstweinlösung ausgesprochen. Dadurch wird die Grundlage für einen dauerhaften Erhalt des Uhudlers im Burgenland gelegt", sagt Berlakovich.
Das neue Weingesetz soll im Frühjahr 2016 im Nationalrat beschlossen werden.
Neue Namen für Weinanbaugebiete
Unter anderem sieht es auch eine Neuformulierung der Anbaugebiete vor. Die Bezeichnungen Neusiedlersee, Neusiedlersee-Hügelland, Mittelburgenland und Südburgenland für Qualitätsweine verschwinden. Sämtliche Qualitätsweine des Burgenlandes (auch die DAC-Weine) sollen in Zukunft verpflichtend das Weinbaugebiet „Burgenland“ am Etikett tragen.
Korrespondierend dazu sollen in der Großlagen-Verordnung die beiden Großlagen „Pinkatal“ und „Geschriebenstein“ durch die Großlage „Südburgenland“ ersetzt werden.
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