Höchste Auszeichnung des Landes Tirol an Ingeborg Hochmair-Desoyer verliehen

LTP van Staa, Erwin Hochmair, Ingeborg Hochmair-Desoyer und LH Platter bei der Verleihung. | Foto: Land Tirol/Frischauf
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„Mit Ingeborg Hochmair-Desoyer erhält nicht nur eine der anerkanntesten Forscherinnen Österreichs, sondern auch eine der erfolgreichsten Unternehmerinnen des Landes die höchste Auszeichnung, die das Land Tirol vergeben kann“, sagte LTP van Staa. „Tirol würdigt damit ihr bisheriges Lebenswerk, das eine der größten Erfolgsgeschichten der modernen Medizintechnik ist: Mit den von ihr entwickelten Cochlea-Hörimplantaten ist es gelungen, bis dahin gehörlosen Menschen den Hörsinn zu ermöglichen.“

LH Platter bedankte sich bei der „Wissenschaftlerin erster Klasse und weltweit höchst anerkannten Pionierin im Bereich der Cochlea-Implantate“ für ihre herausragende innovative Arbeit, die vielen Menschen zu neuer Lebensqualität verhilft und betonte: „MED-EL ist das Aushängeschild österreichischer Medizintechnik und ein Paradebeispiel für die Überführung von universitärer Forschung in ein Spin-Off. Ich freue mich, dass der Erfolg dieses innovativen Unternehmens von Weltruf am Forschungsstandort Tirol seinen Anfang nahm.“

Erste promovierte Elektrotechnikerin Österreichs

Ingeborg Hochmair-Desoyer studierte Elektrotechnik in Wien und Karlsruhe. Als erste promovierte Elektrotechnikerin Österreichs kam sie 1986 an das Institut für Angewandte Physik in Innsbruck. Drei Jahre später erfolgte die Firmengründung von MED-EL. Hier konnte sie ihre Forschungsergebnisse in die Praxis umsetzen. Gemeinsam mit ihrem Ehemann Erwin Hochmair gelang es, ein in Hybridtechnik gebautes, digitales und pulsatives Cochlea-Implantat zu entwickeln. Die wichtigste Patientengruppe sind gehörlos geborene Kleinkinder. Ingeborg Hochmair-Desoyer wurde für ihre Leistungen bereits mehrfach geehrt, darunter im Jahr 2013 mit dem Lasker-Preis, der wichtigsten medizin-wissenschaftlichen Auszeichnung der USA im Bereich klinisch-medizinische Forschung.

Der Ring des Landes

Der Ring kann nur auf Vorschlag der Landesregierung durch den Landtag selbst verliehen werden, wobei die Zahl der RingträgerInnen auf 15 lebende Personen begrenzt ist.

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