Biber bekommen nun drei Manager
Für den Wehrverband Herzogenburg ist die Haftung für Nager-Schäden weiterhin ungeklärt.
HERZOGENBURG (mh). Im Jänner klagte Kurt Merkl, stellvertretender Obmann des Wehrverbandes Herzogenburg und Kleinkraftwerksbetreiber, im Gespräch mit den Bezirksblättern noch über die fehlende Unterstützung der Landesregierung. Nun kann er endlich Erfolge verbuchen: "Die Biberschäden an den beiden Mühlbächen und der Traisen sind immer größer geworden. So haben wir massiv Druck auf die Landesregierung gemacht."
Regionale Bibermanager-Helfer
Der Erfolg: Das vom Land 2002 zur Lösung von Konflikten zwischen Mensch und Biber eingerichtete Bibermanagement wurde ausgeweitet. "Die Landesregierung hat nun drei regionale Bibermanager-Helfer ausgebildet und eingesetzt, die direkt vor Ort tätig sind und auf Anweisung des Bibermanagers ohne Abfanganträge und andere Formalitäten sogar Fallen aufstellen dürfen", freut sich Merkl. Eine Tötung der Tiere komme für ihn nicht in Frage, stellt Merkl klar: "Wir sind für die Abfangung und Umsiedelung. Für uns ist wichtig, dass wir schnell reagieren können." Ein weiterer Erfolg: Das Büro von Landesrat Stephan Pernkopf habe die Schäden von 40.000 Euro, die Biber im vergangenen Jahr im Bereich des Wehrverbands Herzogenburg angerichtet haben, zur Hälfte bezahlt. Der Wehrverband vertritt die Interessen von zwanzig Kleinkraftwerksbetreibern.
Haftung ungeklärt
Die Frage der Haftung ist für Kurt Merkl dennoch noch nicht geklärt: "Wenn Biberschäden an Dritten auftreten, weil beispielsweise durch einen Dammbruch die Herzogenburger Siedlung unter unserem Kraftwerk unter Wasser gesetzt wird, wer haftet dann dafür?" In den nächsten Wochen werde es einen runden Tisch mit der Landesregierung und der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten zu diesem Thema geben. "Wir müssen aus dieser Haftung heraus. Es kann nicht sein, dass der Biber Schäden erzeugt, die wohlweislich eine Gefahr für Dritte darstellen und die Wehrverbände müssen dann dafür geradestehen", ärgert sich Merkl.
Höhere Gewalt nicht versichert
Eine Anfrage bei einer Versicherung zu dem Thema ist sehr aufschlussreich: Solche Schäden an Dritten sollten eigentlich durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt sein, meint dazu Katharina Lechner, Spezialistin für Versicherungstechnik. "Nur wenn ein Biber direktes Eigentum zerstört, gibt es keine Haftung. Das ist dann höhere Gewalt", so Lechner.
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