Computer-Hacker kassierte Geld für "Hotlilly"
Internetbetrug: Arbeitsloser ergaunerte mit den Internetdaten einer Prostituierten 2.958 Euro von einem naiven Pielachtaler (Text: Ilse Probst).
PIELACHTAL/ST. PÖLTEN (ip). Gleich neunzehn Mal an einem Tag überwies ein Buchhalter aus dem Pielachtal Geld per Paysafecard dem angeblichen Agenturchef einer Prostituierten, die ihm in der Wiener U-Bahn einen Zettel mit ihrer E-Mailadresse zugesteckt hatte.
Für "Hotlilly" kassiert
Die war sehr hübsch, dachte der Buchhalter und loggte sich im Oktober 2012 auf die Seite der „Hotlilly“ ein. „Probieren kann man es ja einmal“, meinte er und überwies innerhalb weniger Stunden insgesamt zunächst 1.300 Euro für sexuelle Dienstleistungen, die er jedoch nie erhielt. Die Prostituierte mit Homepage gibt es zwar tatsächlich, doch hat sie nichts mit der vermeintlichen Agentur zu tun. Ein wegen des gleichen Delikts auf seinen Prozess wartender Arbeitsloser aus der Steiermark versuchte mit dieser Methode abermals, seine Schulden in Höhe von rund 60.000 Euro zu reduzieren. Der Beschuldigte hatte mehrfach das Ergebnis der Datenverarbeitungsanlage beeinflusst und war so an die Kreditkartendaten des naiven Opfers, mit dem er unter dem falschen Namen Manfred Berger kommunizierte, gekommen, dem er insgesamt 2.958 Euro abknöpfte. „Das Opfer war leider relativ leichtgläubig“, erklärte der hochverschuldete Vater von zwei Kleinkindern gegenüber dem St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek.
Drohung mit Rollkommando
Als der Buchhalter schließlich nicht mehr zahlen wollte, drohte der Angeklagte mehrfach, ein Rollkommando zu ihm zu schicken. Die Leute würden ihn verletzen, seine Wohnung zerstören und alle Personen im Haus zusammenschlagen. „Versuchte Erpressung“, bestätigte der Richter den Vorwurf von Staatsanwältin Nicole Elsinger. In Kombination mit gewerbsmäßigem Betrug und betrügerischem Datenverarbeitungsmissbrauch verurteilte Wiaderek den arbeitslosen Steirer zu einer Zusatzstrafe von neun Monaten, sechs davon bedingt. Zuletzt in Steyr fasste der Betrüger acht Monate bedingt aus. Die Urteile sind rechtskräftig.
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