Kinderbetreuerin als Terrorpatin

- hochgeladen von Bezirksblätter Archiv (Werner Pelz)
Hass erzeugt wieder Hass – eine 40-Jährige rechtfertigt ihre Unterstützung für Terroristen
ST. PÖLTEN (ip/wp). Eine in St. Pölten wohnende 40-Jährige unterstützte mutmaßlich von hier aus eine Terrorgruppe um den berüchtigten tschetschenischen Separatisten Dokku Umarov. Die Tschetschenin, die staatlichen Zuwendungen für ihre Familie in Höhe von zwei- bis dreitausend Euro erhält und in St. Pölten bei einer Hilfsorganisation sogar als Kinderbetreuerin geführt wird, überwies knapp 7.000 Euro auf Konten in der Türkei, in Belgien und Russland. Dass das Geld für Terroranschläge verwendet wurde, störte die Frau nicht. Nachdem sie vom Verfassungsschutz festgenommen wurde, stand sie nun vor Gericht. Bereuen würde sie nicht. Im Gegenteil, meint die Tschetschenin. Angeblich sei sie 2011 auf einer Bank sitzend, von einer Frau angesprochen worden. Sie solle Familien in den Kaukasusstaaten, deren Männer im Kampf um die Freiheit ums Leben gekommen seien, unterstützen. Auch brauche man Schmiergeld für Wächter in geheimen Gefängnissen, wo ihre Landsleute gefoltert werden, um diese milde zu stimmen.
"Wurden auch bombardiert"
Dass mit dem Geld auch Terroranschläge finanziert werden könnten, bei denen Unschuldige verletzt oder getötet werden, nehme sie gerne in Kauf. „Die Russen haben uns mit allen möglichen Bomben bombardiert. Wir haben solche Bomben leider nicht gehabt“, erklärt die Mutter von vier Kindern und ergänzt: „Wenn man bedenkt, wie viele unschuldige Tschetschenen von Russen getötet wurden, fallen die wenigen Leute, die wir getroffen haben, nicht ins Gewicht!“ Hasserfüllt gegen Putin betrachte sie es als ihre menschliche Pflicht, den Kampf gegen die Russen zu unterstützen. Sie selbst sei vor den Russen geflohen, ihre beiden Schwestern verschwunden.
"Mache weiter!"
Auf die Frage von Richterin Doris Wais-Pfeffer, ob sie in Zukunft weitermachen werde, meinte die in ihren Kreisen als tapfere Freiheitskämpferin titulierte Putzfrau und Kinderbetreuerin lächelnd: „Ich weiß nicht, ob ich in Freiheit bleibe, aber wenn, dann werde ich Geld jedenfalls nicht mehr über diese Bank überweisen!“, und meinte damit die „Western Union Bank“, die aufgrund der mysteriösen Transaktionen bei den Behörden Alarm geschlagen hatte.
"Hier gilt österreichisches Gesetz"
Eindringlich warnte sie die Richterin davor, weiterzumachen, da im Falle einer neuerlichen Verurteilung dann auch die derzeit bedingt ausgesprochene Strafe hinter Gittern zu verbüßen sei. Darüber hinaus empfahl ihr Wais-Pfeffer, die österreichische Justiz ernster zu nehmen, musste die Beschuldigte zu dem Prozess doch von drei Polizeibeamten vorgeführt werden, nachdem sie die Ladung zum ersten Verhandlungstermin, ihrer Aussage nach, einfach ignoriert hatte.
Das Urteil von einem Jahr bedingt ist rechtskräftig.
Mittlerweile wurde von der Hilfsorganisation festgestellt, dass die 40-Jährige nicht mehr als Kinderbetreuerin tätig sei. Sie wurde aber bis jetzt als eine solche auf der Homepage geführt.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.