Kupferkolben als Einbruchsmagnet
Gleich mehrere Ganoven hatten es auf das Kupfer einer Firma in der Nähe von Herzogenburg abgesehen.
HERZOGENBURG/ST. PÖLTEN (ip). Eine Firma in der Nähe von Herzogenburg erwies sich gleich in zwei Prozessen am Landesgericht St. Pölten als Opfer von Einbrechern, die es auf Kupferberylliumkolben abgesehen hatten.
Beute in Rumänien verkauft
Im Sommer 2013 kroch ein rumänischer Mitarbeiter durch ein Loch im Zaun in das Firmenareal seines Arbeitgebers, nahm in zwei Angriffen 63 Kolben mit und deponierte sie an einem Platz, von dem er sie einige Tage danach abtransportierte. Die Beute im Wert von rund 19.000 Euro verkaufte er in Rumänien um 1.700 Euro. Mit 20 Monaten bedingter Freiheitsstrafe und einer Schadensgutmachung (nicht rechtskräftig) kam er jedenfalls wesentlich glimpflicher davon als der 42-jährige Ungar Otto F., dem Staatsanwalt Karl Fischer drei Einbrüche in der selben Firma zur Last legte.
Einbrecher 13 Mal vorbestraft
Gemeinsam mit seiner 41-jährigen Ehefrau wurde er am 25. Jänner 2014 festgenommen, wobei das Paar auch vor Gericht zunächst behauptete, dass die Ehefrau beim letzten Coup im Auto gesessen sei und auch sonst nichts von den Machenschaften des 13 Mal einschlägig vorbestraften Ehemannes gewusst habe. Erst als Richterin Doris Wais-Pfeffer das Duo mit Bildern aus einer Überwachungskamera überraschte, blieb auch der Ungarin nichts anderes übrig, als sich schuldig zu bekennen. Otto F. gestand, bereits im November vergangenen Jahres 20 Kolben und Anfang Jänner 2014 etwa 30 Kupferkolben – laut Fischer im Wert von rund 30.000 Euro – gestohlen zu haben.
Geringer Ertrag, heftige Strafe
Auch er verkaufte die Beute im Ausland zum Schnäppchenpreis von 500 Euro. So gering der Ertrag, so heftig fiel die Strafe für den Unbelehrbaren aus. Gegen die fünf Jahre Haft und eine Schadensgutmachung in Höhe von 25.500 Euro protestierte er heftig und legte sowohl Nichtigkeitsbeschwerde wie Berufung gegen die Strafhöhe ein. Seine Frau konnte mit einer bedingten Strafe von sieben Monaten nach Hause fahren. Ihr Urteil ist rechtskräftig.
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