Urteil: Geldbuße für Macho auf der Harley
ST. PÖLTEN (ip). Warum ein mittlerweile verstorbener St. Pöltner Harley-Davidson-Händler Anfang August 2013 einem 42-Jährigen ein Motorrad überlassen hat, ließ sich in einem Prozess nicht klären. Im Raum stand, aber nicht beweisbar, dass der „Käufer“ mit einem von der Bank abgestempelten Einzahlungsbeleg vortäuschte, den Kaufpreis in Höhe von 11.700 Euro bereits bezahlt zu haben.
Bei 3.000 Euro Nettoverdienst konnte Richter Markus Pree nicht nachvollziehen, dass der Harley-Fan kein Geld gehabt hatte, um das Fahrzeug zu bezahlen. „Ich hab halt den großen Macho gespielt“, erklärte dieser. Wie Privatbeteiligtenvertreter Christian Reiter bestätigte, habe er das Motorrad wieder zurückgegeben und sei für den Wertverlust aufgekommen.
Pree bot eine Diversion in Form einer Geldbuße in Höhe von 1.700 Euro an, wobei er davon ausging, dass sich der Schädigungsvorsatz vermutlich nur auf den Wertverlust bezog (rechtskräftig).
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