Wiederholungstäter sprach von Notwehr

- Richter Slawomir Wiaderek führte den Prozess.
- Foto: Probst
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NUßDORF OB DER TRAISEN (ip). Als „Bauernopfer“ bezeichnete sich ein 29-jähriger Kunststofftechniker, dem im Sommer 2017 ein feuchtfröhlicher Abend mit Freunden bei einem Fest in Nußdorf ob der Traisen eine gebrochene Nase und fünf beschädigte Zähne einbrachte.
Richter glaubt Aussage des 29-Jährigen nicht
"Ich habe seine Faust gesehen, ich hab aber nicht mehr reagieren können.", erklärte der 29-Jährige, der gemeinsam mit einem vierfach vorbestraften Mann auf der Anklagebank am Landesgericht St. Pölten gelandet war. Der Vorwurf gegen ihn, er habe die Freundin des 25-jährigen Mitangeklagten getreten, hielt nicht. Richter Slawomir Wiaderek fällte daher einen Freispruch (nicht rechtskräftig).
„Ich glaube Ihnen einfach nicht“, lautete die Begründung des Richters zu seinem Urteil gegen den 25-Jährigen, das diesem eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 1.200 Euro, sowie eine Haftung für mögliche Spätfolgen beim Opfer einbrachte (nicht rechtskräftig). Vom Widerruf der insgesamt noch 21 Monate aus bedingten Vorstrafen nahm Wiaderek vorerst Abstand.
Nur Mitangeklagter und Ex-Freundin sprachen von "Tritt"
Die Auseinandersetzung begann in einem Lokal. Dabei habe ein stark alkoholisierter Freund des 29-Jährigen die damalige Freundin des Jüngeren beschimpft. Diese quittierte die Beleidigungen mit einer Ohrfeige und fiel danach durch einen Stoß zu Boden. Laut zahlreicher Zeugen habe der 29-Jährige versucht, dazwischenzugehen. Von einem Tritt gegen die Frau sprachen nur der Mitangeklagte und seine Ex-Freundin.
Als der 29-Jährige mit anderen Gästen bereits vor dem Lokal war, sei der 25-Jährige plötzlich an anderen vorbei ins Freie gestürmt und habe ohne Vorwarnung geschrien und vermutlich seine Faust im Gesicht des Älteren platziert.
Verlängerung der Probezeit der Vorstrafen
Der 25-Jährige plädierte auf Notwehr. Er sei beim Verlassen des Lokals plötzlich zumindest acht Leuten, darunter auch dem 29-Jährigen, gegenübergestanden. Diese hätten ihn attackiert und nachdem er einem Faustschlag ausweichen konnte, habe er nur mit der flachen Hand, an seine Vorstrafen denkend, dem Mitangeklagten ins Gesicht geschlagen. „Eine Verletzung war überhaupt nicht geplant.“, verteidigte sich der Beschuldigte, dem der Richter die Probezeit von seinen Vorstrafen auf fünf Jahre verlängerte.
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