Bürgerliste MIT: "Außer Spesen nichts gewesen!" -

Abschließende Empfehlung des externen Gutachtens: Der eingebrachten Fragestellung ist Folge zu leisten - diese Rechtsmeinung vertritt die Bürgerliste MIT seit September 2015!
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  • Abschließende Empfehlung des externen Gutachtens: Der eingebrachten Fragestellung ist Folge zu leisten - diese Rechtsmeinung vertritt die Bürgerliste MIT seit September 2015!
  • hochgeladen von Lukas Leitner

Gemeinderat ist an eingebrachte Fragestellung inhaltlich gebunden.

Bereits im August 2015 wurde ein Initiativantrag mit Unterschriften von über 840 Bürgerinnen und Bürger eingebracht, der die Durchführung einer Volksbefragung zum Thema Windkraft mit der Fragestellung "'Soll der Gemeinderat der Stadtgemeinde Traismauer nur dann Flächen für Windkraftanlagen widmen, wenn diese Flächen einen Mindestabstand von 3.000 Metern zu gewidmetem Wohnbauland bzw. Wohnbauland-Reserve aufweisen, wobei dadurch die Errichtung von Windkraftanlagen auf Traismaurer Gemeindegebiet nicht möglich ist?´ JA / NEIN" zum Gegenstand hatte. Die Bürgerliste MIT stellte zeitlich ab September 2015 wiederholt in Sitzungen des Gemeinderates den Antrag, diese Volksbefragung durchzuführen, was jedoch jeweils von der SPÖ abgelehnt wurde, zuletzt am 16. Dezember 2015. Die SPÖ beschloss hingegen am 16. Dezember 2015 (mit den Stimmen des GRÜN-Gemeinderates) die Flächenwidmung für die geplanten Windkraftanlagen in der Stadtgemeinde Traismauer. Die Oppositionsparteien ÖVP, MIT und FPÖ zogen damals aus Protest gegen diese undemokratische Vorgangsweise der SPÖ geschlossen aus dem Sitzungssaal aus.

Ztl.: Tausende Euro an Beratungskosten hätte man sparen können!

Zuletzt meinte SPÖ-Bürgermeister Pfeffer, er müsse nun - nachdem bereits im Jänner 2016 auch die Aufsichtsbehörde klar festgelegt hat, dass eine Volksbefragung durchzuführen ist - erst die Fragestellung prüfen und gab neuerlich ein Gutachten beim pensionierten Verfassungsrichter Theo Öhlinger in Auftrag. Das, was die Bürgerliste MIT seit September des Vorjahres gesagt hat, auch Juristen des Landes und der Bezirkshauptmannschaft seit Monaten sagen und mittlerweile auch die Volksanwaltschaft fordert, wurde nun auch mit diesem Gutachten bestätigt: An der Fragestellung ist nicht zu rütteln, der Gemeinderat ist dabei an die Formulierung der eingebrachten Fragestellung gebunden (Anm.: Der Gutachter Öhlinger meint lediglich, man könne die Worte "wobei dadurch" durch "sodass" ersetzen, sonst müsse die Fragestellung wortident übernommen werden). "Es gilt nun: Außer Spesen nichts gewesen! Man hätte sich in den letzten Monaten einige tausend Euro an Rechtsberatungskosten sparen können, wenn man Verstand walten hätte lassen: Nach allen Aufsichtsbeschwerden und dem neuerlichen Gutachten ist klar, die Volksbefragung ist durchzuführen, und zwar mit der Fragestellung, wie sie von der unabhängigen Bürgerinitiative eingebracht wurde! Das hätte man übrigens auch schon im September erledigen können, mit allen Erkenntnissen der Juristen ist eines nun auch politisch ganz klar: Die Volksbefragung sollte nur mutwillig bis nach dem bereits erfolgten Flächenwidmungsbeschluss verschleppt werden!", erklärte MIT-Klubsprecherin Elisabeth Wegl.

Die Bürgerliste MIT rechnet nun mit der Anordnung einer Volksbefragung - freilich dem Wortlaut des Initiativantrages folgend - durch den Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung am 24. Februar. "Ich fordere Pfeffer neuerlich auf, bis zur Durchführung der nun anzuordnenden Volksbefragung und zum Vorliegen des Ergebnisses dieser Befragung alle weiteren Schritte zur Realisierung von Windkraftanlagen in unserer Stadtgemeinde mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Dies betrifft selbstverständlich auch Genehmigungsverfahren nach allfällig eingebrachten Bau- und Errichtungsansuchen eines Betreibers!", erklärt dazu MIT-Klubsprecherin Elisabeth Wegl.

Abschließende Empfehlung des externen Gutachtens: Der eingebrachten Fragestellung ist Folge zu leisten - diese Rechtsmeinung vertritt die Bürgerliste MIT seit September 2015!
Abschließende Empfehlung des externen Gutachtens: Der eingebrachten Fragestellung ist Folge zu leisten - diese Rechtsmeinung vertritt die Bürgerliste MIT seit September 2015!

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