Liste MIT: "Traismauer braucht kein Spielautomatenlokal mit 24-Stundenbetrieb!" -

- Liste MIT: "Traismauer braucht kein Spielautomatenlokal mit 24-Stundenbetrieb!"
- hochgeladen von Lukas Leitner
Utl.: Glücksspielkonzern plant Automatencasino ohne Sperrzeiten. ----
Ein privater österreichischer Glücksspielkonzern hat nach dem NÖ. Spielautomatengesetz für ein Lokal in der Traismaurer Kremser Straße 2 um eine Bewilligung eines Spielautomatenlokales ohne festgelegte Sperrzeiten angesucht. Laut den eingereichten Unterlagen sind dabei bis zu 5 Tische mit je 4 Sitzplätzen und mehr als 25 Spielautomaten- bzw. Wettspielplätze geplant. Dafür wurde auch um Genehmigung einer sogenannten ´Totalisateur- und Buchmacherbewilligung´, also um Genehmigung eines Wettbetriebes, angesucht. "Es geht hier nicht um ein kleineres Lokal mit ein paar Automaten zusätzlich zu einem laufenden Café- oder Lokalbetrieb, sondern um ein Spielautomatencasino mit über 25 Spielplätzen, und dies bei den derzeitigen Einreichunterlagen ohne jegliche Sperrzeiten. Unsere Stadtgemeinde braucht jedenfalls kein Spielautomatencasino dieser Größenordnung mit einem 24-Stundenbetrieb. Dieses Spielautomatencasino kann aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht verhindert werden. Die Gemeinde soll und muss jedoch in meinen Augen ein klares und unmissverständliches Signal an die potentiellen Betreiber abgeben: nämlich, dass ein Spielautomatenlokal ohne jegliche Ruhezeiten in unserer Gemeinde einfach nicht willkommen ist. Ich werde mich jedenfalls für Sperrzeiten zur Einhaltung der Nachtruhe und auch für die Einhaltung aller geltenden Jugendschutzbestimmungen, etwa das Verbot der Vermittlung von Wetten mit Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren sowie die Möglichkeit des Besuches des Lokales nur durch volljährige Personen unter Ausweispflicht, einsetzen. Darauf muss auch in Stellungnahmen und Bescheiden der Gemeinde in den laufenden Genehmigungsverfahren hingewiesen werden", bezieht dazu Stadtrat Lukas Leitner namens der unabhängigen Bürgerliste MIT eindeutig Stellung.
Ztl.: Zuständiger Gemeinderatsausschuss tagt.
Leitner hat in seiner Funktion als Wirtschaftsstadtrat der Stadtgemeinde auch bereits persönlichen Kontakt mit dem Projektwerber als auch mit Stellen der Bezirks- und Landesbehörden aufgenommen und für Mittwoch dieser Woche eine Ausschuss-Sitzung des für Gewerberechtsfragen zuständigen Wirtschaftsausschusses zur Beratung der vorliegenden Bewilligungsansuchen einberufen. "Ohne den Beratungen im Ausschuss vorgreifen zu wollen, werde ich den Ausschuss-Mitgliedern vorschlagen, eine Öffnungszeitenbeschränkung mit klaren Nachtruhebestimmungen, klare Festlegungen zur lückenlosen Kontrolle aller Jugendschutzbestimmungen sowie auch eine Limitierung der Zahl der Spielautomaten in den Stellungnahmen der Stadtgemeinde an die Gewerbehörde, die Bezirksbehörde und auch an die Landesregierung einzufordern. Die gesetzlichen Möglichkeiten zur Ver- bzw. Behinderung der Bewilligung des Spielautomatencasinos sind leider sehr eingeschränkt. Eine Nicht-Stellungnahme der Stadtgemeinde gilt jedenfalls im Genehmigungsverfahren gleichzeitig als Zustimmung, diese wird es mit mir nicht geben!", so der Traismaurer Wirtschaftsstadtrat.
"Das Lokal befindet sich am Kreisverkehr bei der Traisenbrücke direkt an dem Verkehrsknotenpunkt mit der höchsten Verkehrsfrequenz unserer Gemeinde und bildet damit künftig eine mehr als zweifelhafte Visitenkarte für unsere Stadtgemeinde. Dieses Lokal ist auch direkt auf einem stark von Schülern und Kindergartenkindern frequentierten Schulweg, in unmittelbarer Nähe unserer Kindergärten bzw. auch direkt am touristisch gut genutzten Traisentalradweg gelegen. Aus vielen Gesprächen mit der Bevölkerung weiss´ ich, dass dieses Projekt in der geplanten Dimensionierung überwiegend und klar abgelehnt wird! Ich werde daher auch in direkten Gesprächen mit dem Projektwerber diese Kritikpunkte klar ansprechen, ein erstes, gutes Gespräch hat dazu schon stattgefunden. Ich bin überzeugt, dass man mit gutem Willen noch einiges, vor allem was die Sperrzeiten betrifft, erreichen kann!", sagt Leitner.
Ztl.: Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen muss überwacht werden.
Im Zuge der laufenden Bewilligungsverfahren soll nach Ansicht der unabhängigen Bürgerliste MIT der Betrieb von Spielautomaten in größerer Zahl ohne jegliche zeitliche Beschränkung in allen Stellungnahmen der Stadtgemeinde abgelehnt werden und vor allem auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen geachtet werden. "Spielautomaten sind in vielen Fällen auch eine Einstiegsmöglichkeit für Jugendliche, von denen später einige Betroffene in Spielsucht, resultierende Schulden und zum Teil auch in Beschaffungskriminalität zur Abdeckung ihrer Spielschulden abrutschen. Zudem werden primär auch professionelle bzw. abhängige Spieler aus anderen Gemeinden bzw. Teilen Niederösterreichs, die in ihren unmittelbaren Lebensbereichen in ihrer Spielleidenschaft anonym bleiben wollen, durch diesen Standort erst in unsere Gemeinde gezogen. Unsere Stadtgemeinde braucht jedenfalls kein Spielautomatencasino, das 24 Stunden am Tag offen hält!", so Leitner abschließend.
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