Liste MIT zu Hauptplatz 11: "Baubehörde ignoriert eigene Gemeindeverordnungen!" -

Mag. Brigitte Horvath: Bürgerliste MIT kämpft für gestalterische Rettung in letzter Minute!
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Bei Mitverantwortung Prüfung des bisherigen Genehmigungsverfahrens. ----

Bereits im Dezember wurde von der Wohnbaugenossenschaft Alpenland die Erteilung der Baubewilligung für das umstrittene Projekt "Hauptplatz 11" durch die Traismaurer Baubehörde erwartet, diese wurde nun von Bürgermeister Pfeffer schriftlich mit Bescheid vom 08. Jänner 2015 erteilt. Dazu legt sich die Gemeinderatskandidatin der Bürgerliste MIT, Mag. Brigitte Horvath, fest: "Wenn die Bürgerliste MIT von den Wählerinnen und Wählern mehr Mitverantwortung am 25. Jänner bekommt, werden wir als eine der ersten Handlungen auch das gesamte bisherige Genehmigungsverfahren sowie auch die bereits erteilte Baugenehmigung zum Bauprojekt am Hauptplatz 11 neu aufrollen, rechtlich prüfen und vor allem viele offene Fragen klären. Mit einem umfassenden Dialog mit dem Bauwerber Alpenland sollte auch eine gestalterische, für das Stadtbild verträglichere Lösung in buchstäblich letzter Minute möglich sein!".

Aus Sicht der Bürgerliste MIT sind nach wie vor viele Fragen offen. Diese betreffen vor allem die Punkte der Grundwassergefährdung, der Änderung des Bebauungsplanes ohne normierten Änderungsanlass (verfassungswidrig), der Nichteinbindung des Bundesdenkmalamtes sowie der Frage der Stellplätze. "In unseren Augen hat die Traismaurer Baubehörde in einigen Punkten geltende Gesetze und Verordnungen missachtet bzw. sehr locker ausgelegt. Diese Vorgangsweise muss daher dringend in einigen Punkten, wie etwa in Fragen der Stellplatzverpflichtung nach §63 der NÖ. Bauordnung oder auch aufgrund fehlender Gutachten zur möglichen Auflast des Gebäudes, überprüft werden", so Horvath.

Ztl.: Baubehörde ignoriert eigene Schutzzonenverordnung der Gemeinde!

Auf besondere Kritik stößt die Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen der geltenden Schutzzonenverordnung von Traismauer. "Bisher wurde von Bürgermeister Pfeffer immer kommuniziert, dass für das Stadtzentrum keine eigene Schutzzonenverordnung existiert bzw. eine frühere aufgehoben wurde. Das ist eine glatte Unwahrheit, denn durch aktuelle Recherchen haben wir herausgefunden, dass die erst 2008 beschlossene Schutzzonenverordnung sehr wohl volle Gültigkeit besitzt. In dieser vom Gemeinderat im Jahr 2008 beschlossenen und gültigen Verordnung wird eindeutig festgelegt, dass im Stadtzentrum erhaltungswürdige Strukturen und architektonische Formen ortsüblich erhalten werden müssen. Ein Flachdach zählt definitiv nicht dazu! In dieser Schutzzonenverordnung wird sogar die Form der Fenster und deren Beschaffenheit, eben aus Holz und hochrechteckig, vorgegeben. Das sind nur wenige Beispiele, es gibt viele Details, die von der Baubehörde einfach ignoriert wurden. Wir werden auch die Nichteinhaltung dieser geltenden Schutzzonenverordnung im erlassenen Baubescheid der Baubehörde nun juristisch prüfen lassen", kündigt Horvath an.

Ztl.: Dieser Bau wird künftig negative Präzedenzwirkung haben.

Mit dem zur Genehmigung eingereichten und von der Traismaurer Baubehörde kritiklos akzeptierten Projekt würde der Hauptplatz von Traismauer bereits in absehbarer Zeit von diesem neuen Gebäude dominiert werden. "Mit dem Bau des eingereichten Projektes wäre zudem das historische, über Jahrhunderte erhaltene Ensemble des Traismaurer Hauptplatzes für immer zerstört. Es ist ja auch zu befürchten, dass dieses Gebäude nun bei künftigen Sanierungsprojekten in der historischen Innenstadt als negative Referenz dienen wird, und damit erst ein Stein ins Rollen kommt!", erklärt Horvath.

Ztl.: Durch die Auflast des Gebäudes könnte es zu Veränderung des Grundwasserspiegels kommen.

Eine große und noch nicht mit einem Sachverständigengutachten abschließend geklärte Frage ist zum Beispiel eine mögliche Veränderung des auf hohem Niveau liegenden Grundwasserspiegels durch die enorme Auflast des zu errichtenden Gebäudekörpers. Dadurch könnte es zu einem sogenannten Grundbuch kommen, das Grundwasser steigt dann auf und durchfeuchtet die umliegenden Gebäude, darunter auch das denkmalgeschützte Schloss Traismauer gegenüber. Durch den Auftrieb können auch die Treibmitteltanks der benachbarten Tankstelle aufschwimmen und undicht werden. "Diese Gefahr wurde uns mehrfach von Experten geschildert und müsste noch vor endgültiger Genehmigung des Bauvorhabens von Sachverständigen geklärt werden. Es existiert bislang dazu kein Gutachten und auch keine Garantieerklärung des Bauwerbers. Ein Baustopp bis zur Klärung dieser Frage ist daher angebracht!", so Horvath. Es sei dies auch eine wichtige Haftungsfrage: Wenn nämlich tatsächlich ein Grundbruch mit all seinen Folgen passierte, ist nicht die Baubehörde haftbar, sondern der Verursacher, also ausführende Baufirmen. "Und dies ist doppelt absurd: Die Baubehörde genehmigt einen Bau, der dann Schäden verursacht und die Anrainer können ihre Schäden dann jahrelang am Zivilrechtsweg bei einer Baufirma einklagen, die zu diesem Zeitpunkt dann vermutlich schon in Konkurs geschickt wurde. Rechtssicherheit sieht jedenfalls anders aus!", so Horvath weiter.

Ztl.: Stellplatzverordnung nach §63 NÖ. Bauordnung muss überprüft werden.

Besonders deutlich werde die Willkür der Baubehörde auch bei der Frage der Stellplätze. Im Falle der vorgesehenen 24 Wohneinheiten müssten 36 Stellplätze verwirklicht werden. Tatsächlich waren bei erster Prüfung in den eingereichten Unterlagen nur 24 Stellplätze vorgesehen, dies entspricht nicht dem gesetzlich vorgeschriebenen Ausmaß gemäß dem §63 der NÖ. Bauordnung.

Ztl.: Zum Traismaurer Hauptplatz

Das Stadtzentrum von Traismauer entstand im Laufe vieler Jahrhunderte und bildet ein harmonisches Ensemble. Der Hauptplatz von Traismauer wird durch einen geschlossenen und historischen Bauzustand geprägt, der die großen Entwicklungsstufen Spätantike, Mittelalter, Barock und Gründerzeit widerspiegelt und sichtbar macht. Es wird an der Adresse Hauptplatz 11 nun ein bestehendes Haus abgerissen und ein neuer Baukomplex geschaffen werden.

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