"Stadtgemeinde Traismauer schweigt Volksbefragung tot!" -

Bürgerkomitee und Oppositionsparteien orten demokratiepolitische Fouls (v.l.n.r.):
ÖVP-Gemeinderat Josef Braunstein, ÖVP-Gemeindeparteiobfrau Veronika Haas, Bürgerkomitee-Sprecherin Alexandra Kaiser, Bürgerkomitee-Vorsitzender Jürgen Hörhan, MIT-Klubsprec
  • Bürgerkomitee und Oppositionsparteien orten demokratiepolitische Fouls (v.l.n.r.):
    ÖVP-Gemeinderat Josef Braunstein, ÖVP-Gemeindeparteiobfrau Veronika Haas, Bürgerkomitee-Sprecherin Alexandra Kaiser, Bürgerkomitee-Vorsitzender Jürgen Hörhan, MIT-Klubsprec
  • hochgeladen von Lukas Leitner

Bürgerkomitee "FÜR Traismauer" und geeinte Opposition orten grobe Fouls im Demokratieverständis der Stadtgemeinde.

Am Sonntag, 10. April 2016, findet in der Stadtgemeinde Traismauer eine neuerliche Volksbefragung zum Thema Windkraft mit der Fragestellung "'Soll der Gemeinderat der Stadtgemeinde Traismauer nur dann Flächen für Windkraftanlagen widmen, wenn diese Flächen einen Mindestabstand von 3.000 Metern zu gewidmetem Wohnbauland bzw. Wohnbauland-Reserve aufweisen, sodass die Errichtung von Windkraftanlagen auf Traismaurer Gemeindegebiet nicht möglich ist?´ JA / NEIN" statt. Die Wahlzeit wurde einheitlich in allen Sprengeln mit 07.00 bis 13.00 Uhr festgelegt.

"Mit der Volksbefragung am 10. April bekommen alle Menschen noch einmal die Möglichkeit, über die Windkraft abzustimmen. Die Bevölkerung wurde in den letzten Monaten nunmehr umfassend über das Windparkprojekt informiert. Wir haben als Privatpersonen mit großem persönlichen und auch finanziellen Engagement alles dafür getan, damit Traismauer neuerlich ein Chance bekommt, so lebenswert zu bleiben, wie wir es kennen. Und nun wird systematisch verhindert, taktiert und sogar den Wahlberechtigten eine Teilnahme an der Volksbefragung erschwert!", sagt dazu heute der Zustellungsbevollmächtigte des Bürgerkomitees "FÜR Traismauer", Dr. Jürgen Hörhan.

Insbesondere werden folgende aktuelle Vorkommnisse kritisiert:
• So war es bisher üblich - und zwar nicht nur bei allen Wahlen, sondern auch bei den Traismaurer Volksbefragungen im Jahr 2012 (Thema B43-Umfahrung) und 2014 (Thema Windkraft) - dass alle Wahlberechtigten mit einer Wahlverständigung vorab postalisch vom Termin, den Wahlzeiten und dem Ort des Wahlsprengels in einem persönlichen Schreiben verständigt wurden. "Diese Verständigung unterbleibt diesmal absichtsvoll. Es ist absurd, bis zum rechtlich letztmöglichen Tag der Anordnung zu warten, nur um dann zu behaupten, eine postalische Verständigung ginge sich nun nicht mehr aus!", erklärt der Prüfungsausschussobmann der Stadtgemeinde, ÖVP-Gemeinderat Josef Braunstein. Dies ist diesmal besonders prekär, weil in zwei von acht Wahlsprengeln (Sprengel 3 und Sprengel 7) der Ort des bisher gewohnten Wahllokals geändert worden ist.
• Ein weiterer Punkt ist die Auflage des Wählerverzeichnisses: Gerade bei Kommunalwahlen ist es wichtig, dass auch Erstwähler, Zweitwohnsitzer und EU-Ausländer, die allesamt wahlberechtigt sind, kontrollieren können, ob sie auch tatsächlich im Wählerverzeichnis stehen. Üblicherweise ist die Frist der Auflage eines Wählerverzeichnisses mehrere Tage. Diesmal wurde am 23. März die Volksbefragung angekündigt, die Auflage des Wählerverzeichnis erfolgte dann nur bis zum 24. März. Auch den Oppositionsparteien wurde das Wählerverzeichnis nach Ablauf dieser Frist nicht mehr ausgehändigt.
• Ein besonderes Foul ist auch eine kurzfristig geänderte Verordnung zur Anbringung von Kleinplakaten auf den gemeindeeigenen Kleinplakattafeln. So wurde mit 01. April diese Verordnung geändert, sodass nun das Bürgerkomitee und auch Oppositionsparteien keine Kleinplakate mehr bis zum 10. April anbringen können.

"Alle diese Beispiele zeigen, dass es darum geht, eine ordentliche Information zur Volksbefragung zu verhindern, nur um die Wahlbeteiligung niedrig zu halten. Das ist einfach nicht korrekt und absurd", so Hörhan.

Haas: "Mit direkter Demokratie umgehen lernen!"

ÖVP-Gemeindeparteiobfrau Stadträtin Veronika Haas legt sich fest: "Auch das Ergebnis der zweiten Volksbefragung muss relevant und bindend sein. Das erste Ergebnis wurde lediglich einem Gemeinderatsbeschluss gleichgesetzt. Dieser kann daher jederzeit mit dem Ergebnis dieser Volksbefragung ergänzt und vom Gemeinderat geändert werden. Man muss lernen, mit direkter Demokratie und deren Ergebnisse umzugehen, sonst kann man sich das Ganze sparen", so Haas.

Wegl: "Für uns ist das Ergebnis anzuerkennen!"

"Unabhängig, welche Meinung man persönlich zum Thema Windkraft hat: Jetzt ist einmal wichtig, dass dieses direktdemokratische Recht auch genutzt wird und viele Bürgerinnen und Bürger an dieser neuerlichen Volksbefragung teilnehmen. Daher ist es auch wichtig, dass alle Wahlberechtigten ordentlich informiert werden. Für uns als Bürgerliste MIT ist jedenfalls dieses Votum der nächsten Volksbefragung bei einer Wahlbeteiligung, die über der Beteiligung der letzten Volksbefragung zum Thema Windkraft liegt, für alle weiteren Schritte unseres Gemeinderatsklubs bindend - und zwar jedes Ergebnis", erklärte dazu MIT-Klubsprecherin Elisabeth Wegl.

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