Traismauer: Opposition stellt Windkraft-Sondersitzung des Gemeinderates sicher -
Behandlung des neuerlichen Windkraft-Initiativantrages damit sichergestellt! ----
Bereits am 25. März 2015 wurde von einer unabhängigen Bürgerinitiative ein ausreichend unterstützter Initiativantrag auf Durchführung einer neuen Volksbefragung zum Thema "Windkraft" eingebracht. Dieses Begehren richtete sich im Wortlaut an den gesamten Gemeinderat der Stadtgemeinde Traismauer, d.h. an alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte. Wie berichtet wurde dieser Antrag dann mit einem juristischen Privatgutachten eines pensionierten, SPÖ-nahen Verfassungsrichters vom Bürgermeister der Stadtgemeinde einfach abgeschmettert. Ende August brachte die unabhängige Initiative "6 GemeindeÄrzte FÜR Traismauer" neuerlich einen ausreichend unterstützten Initiativantrag zur Abhaltung einer Volksbefragung zum Thema "Windkraft" ein. Durch die übereilte Auflage der Flächenwidmungspläne und einem bewusst verkürzten Genehmigungsverfahren (Anm.: So findet nun trotz vorheriger Zusage des Bürgermeisters kein unabhängiges UVP-Verfahren statt!) sollte die Anordnung einer neuerlichen Volksbefragung mit einer neuerlichen juristischen Finte verunmöglicht werden, weil diese ja nach einem gültigen Beschluss der Flächenwidmung, der rechtlich nach dem Ende der öffentlichen Auflagefrist am 30. September jederzeit möglich wäre, durch den Gemeinderat gar nicht mehr angeordnet werden könnte (Anm.: Exkurs zur NÖ. Gemeindeordnung s.u.).
Sondersitzung noch im September!
Mit einem gemeinsamen Antrag auf Einberufung einer Sondersitzung des Gemeinderates, der am 07. September am Stadtamt gültig deponiert wurde, stellen nun die Traismaurer Oppositionsparteien ÖVP und Bürgerliste MIT die Behandlung dieses Initiativantrages im Gemeinderat noch vor einem möglichen Beschluss der Flächenwidmungspläne sicher. Diese Gemeinderatssitzung muss nun vom Bürgermeister innerhalb von acht Tagen einberufen werden und längstens innerhalb von drei Wochen, also jedenfalls noch im September, stattfinden.
"Wir halten diese nunmehr mehrfachen demokratiepolitischen Fouls des Bürgermeisters für absolut entbehrlich. Unsere Position ist und bleibt klar: Das mittlerweile von weit mehr als 1.500 Bürgerinnen und Bürgern unterstützte Anliegen zur Abhaltung einer neuen Volksbefragung muss vom Gemeinderat - und damit auch vom Bürgermeister - endlich akzeptiert und umgesetzt werden. Gerade uns als parteiunabhängiger Bürgerliste ist die lückenlose Gewährung der in der NÖ. Gemeindeordnung normierten Bürger-, Initiativ- und Minderheitenrechte wichtig. Durch den gemeinsamen Oppositionsantrag auf eine nun vom Bürgermeister noch im September einzuberufende Sondersitzung wird der Gemeinderat diesen neuerlichen Initiativantrag der unabhängigen Bürgerinitiative jedenfalls noch vor dem Ende der Auflagefrist der Flächenwidmungspläne beraten. Damit steht auch der Anordnung einer neuerlichen Volksbefragung nichts mehr im Wege, weil dieser Initiativantrag ja auch zahlenmäßig ausreichend unterstützt wurde. Bei Beachtung aller Fristen könnte daher eine neuerliche Volksbefragung noch im Herbst stattfinden!", erklärt dazu die Klubobfrau der Bürgerliste MIT, Gemeinderätin Elisabeth Wegl.
EXKURS ZUR NÖ. GEMEINDEORDNUNG:
Der § 16 der NÖ. Gemeindeordnung normiert:
"Betrifft eine Initiative die Anordnung einer zulässigen Volksbefragung und wird diese Initiative von mehr als 10 % aller Wahlberechtigten unterstützt, muß der Gemeinderat die Volksbefragung anordnen, sofern der Gegenstand vom zuständigen Gemeindeorgan nicht bereits erledigt worden ist und der Zustellungsbevollmächtigte nicht auf der Durchführung der Volksbefragung beharrt."
Zur Einberufung einer Sondersitzung des Gemeinderates und zu den Fristen normiert der § 45 der NÖ. Gemeindeordnung:
"Der Bürgermeister hat den Gemeinderat innerhalb von acht Tagen einzuberufen, wenn es von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Gemeinderates oder von der Aufsichtsbehörde verlangt wird. Diese Sitzung ist spätestens innerhalb von drei Wochen ab dem Einlangen des Verlangens abzuhalten."
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