Wahlrecht nur am Hauptwohnsitz
Wer weiterhin am Zweitwohnsitz seine Stimme abgeben will, sollte nun selbst aktiv werden.
HERZOGENBURG/TRAISMAUER. Bislang dürfen Zweitwohnsitzer in allen Orten an der Gemeinderatswahl teilnehmen, an denen sie gemeldet sind. Und auch Wiener dürfen den NÖ Landtag wählen, wenn sie ein Haus in NÖ besitzen. Doch das ändert sich nun: Künftig muss man den „wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Mittelpunkt“ seines Lebens in NÖ haben, um seine Stimme abgeben zu dürfen.
Nach den landesgesetzlichen Vorgaben werden in die Wählerevidenz alle Bürger eingetragen, die über 14 Jahre alt und österreichische Staatsbürger sind sowie in der Gemeinde ihren Haupt- oder einen "ordentlichen" Wohnsitz haben. Zur Feststellung muss ein Wählerevidenzblatt ausgefüllt werden. Der Sinn dahinter ist, dass die Qualität der Wählerverzeichnisse optimiert wird, sogenannten "Scheinanmeldungen" soll Einhalt geboten werden.
Bürgermeister entscheidet
Die Krux dabei: Am Ende kann der Bürgermeister entscheiden, denn zwangsläufig ist das Stimmrecht nicht weg. Das stößt den Grünen sauer auf: "Diese Regelung in der jetzigen Form beschert allen Beteiligten nichts als Ärger. Es wird damit nicht sichergestellt, dass man als Zweitwohnsitzer auch wahlberechtigt ist", meint dazu Sabine Hippmann, Bezirkssprecherin der Grünen St. Pölten Land.
Der Stand der Dinge
Wie sieht es derzeit in Traismauer – dem Ort mit den meisten Betroffenen der Region – aus? Was hat die Gemeinde bereits unternommen? Bürgermeister Herbert Pfeffer (SPÖ) informiert: Vor der offiziellen Kundmachung im Landesgesetzblatt (9. August) sollten keine Erhebungen zugestellt werden, doch ab dieser Woche werden Wählerevidenzblatt und Informationsschreiben ausgeschickt. Falls es nicht ausgefüllt retourniert wird, werden weitere Ermittlungen folgen – als Einzelfallprüfung.
Statzendorf ist jene Gemeinde, die bei uns prozentuell am stärksten betroffen ist. Laut Bürgermeister Michael Küttner (SPÖ) wird die neue Rechtslage gerade überprüft, damit in der Sitzung das weitere Vorgehen diskutiert werden kann. Seine persönliche Meinung zur neuen Regelung verrät er auf Nachfrage dennoch: "Davon erwarte ich mir gar nichts. Viele Zweitwohnsitzer sind nur 2 oder 3 Mal im Jahr hier, wie wollen diese mitgestalten? Ich denke, dass man nur dort wählen können sollte, wo man den Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt hat."
Betroffene Zweitwohnsitzer bei uns
Zweitwohnsitzer – das sind landesweit schätzungsweise rund 300.000 – erhalten bei Landtags- und Gemeinderatswahlen nicht mehr automatisch ein Wahlrecht. Bis 30. September muss erhoben werden, ob jemand mit einem Nebenwohnsitz in Niederösterreich tatsächlich die Kriterien für einen „ordentlichen Wohnsitz“ erfüllt.
In unserer Region sind vor allem betroffen (Gemeinde: Nebenwohnsitz am 31.10.2015/je 100 Einwohner):
Traismauer: 806[2017: 831]/13,3
Herzogenburg: 712/9,3
Statzendorf: 224/16,3
Wölbling: 395/15,8
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