Traismauer
Agrargemeinschaft der Urhausbesitzer feierte 125-jähriges Jubiläum
TRAISMAUER. Im Jahre 1895 wurde von der „Agrarischen Genossenschaft der Urhausbesitzer in Traismauer“ ein Verwaltungsstatut beschlossen. Dieses Datum ist damit die Geburtsstunde dieser bis heute bestehenden Agrargemeinschaft. Mit einer Entschließung des Kaiserlich-Königlichen Oberlandesgerichtes vom achten April 1896 wurde diese Gründung dann auch grundbücherlich genehmigt und beschlossen. Die Agrargemeinschaft der Urhausbesitzer in Traismauer beruht auf einer Schenkung ehemals herrschaftlicher Grundflächen, die den Urhausbesitzern von Traismauer als damalige „Grunduntertanen“ zur weiteren Bewirtschaftung mit Eigentumsrecht einverleibt worden sind.
„Wir freuen uns, dass es dieser seit nunmehr 125 Jahre bestehenden Agrargemeinschaft der Urhausbesitzer gelungen ist, den einst übergebenen Grundbesitz über lange Jahre zu erhalten und auch sinnvoll zu erweitern.“
, sagte der Obmann der Urhausbesitzer-Gemeinschaft, Heinz Mölzer, in seinem Bericht zur diesjährigen Generalversammlung im Traismaurer Donaurestaurant. Aktuell besitzt und bewirtschaftet die Agrargemeinschaft der Urhausbesitzer in Summe rund sechs Hektar an Acker- und Waldflächen. Sie besitzt im Gemeindegebiet auch einige Bauflächen, die primär als Reserveflächen dienen.
Aufgaben und Ziele
Die Aufgabe der Agrargemeinschaft ist im wesentlichen die Verwaltung und Bewirtschaftung des gemeinsamen Grund und Bodens. Die Agrargemeinschaft der Traismaurer Urhausbesitzer zählt aktuell sechzehn Mitglieder mit insgesamt neunzehn Anteilen an diesem gemeinschaftlichen Grundbesitz. Eine wichtige Aufgabe der Agrargemeinschaft ist auch die Pflege des Waldbestandes. „Aktuell stellt uns die Forstbewirtschaftung aufgrund der Borkenkäfer-Problematik und des niedrigen Holzpreises vor große Herausforderungen. Dennoch haben wir die Waldfläche im Vorjahr mit einem neuen Waldgrundstück um 3,4 Hektar erweitert. Wir denken hier nicht kurzfristig, sondern gemäß unserem Gründungsdatum in Generationen!“, so Mölzer abschließend.
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