Außerordentliche Strafmilderung für gewalttätigen Stiefvater

Opfervertreter Alexander Heihs | Foto: Probst
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HERZOGENBURG/TRAISMAUER (ip). Als „exzessiv geständig“ bezeichnete Verteidiger Georg Thum seinen Mandanten, der von der St. Pöltner Staatsanwältin Kathrin Bauer wegen fortgesetzter Gewaltausübung zum Nachteil des Sohnes seiner Ex-Lebensgefährtin zur Verantwortung gezogen wurde.

Mit der flachen Hand
Laut Anklage habe der 29-Jährige aus dem Bezirk St. Pölten-Land das Kind zwischen 2011 und 2016 immer wieder geschlagen, bis sich der, 2006 geborenen Bub seinen Lehrern anvertraute, die für die entsprechenden Konsequenzen sorgten.
„Es ist Gott sei Dank bei geringfügigen Verletzungen geblieben“, erklärte Thum und fügte hinzu, dass manches anders verlaufen wäre, hätte sich die Kindesmutter anders verhalten oder eingegriffen. Damals habe der 29-Jährige, der gleichzeitig auch der leibliche Vater der jüngeren Geschwister des Opfers ist, seine Schläge mit der flachen Hand als Erziehungsmaßnahme gesehen.

"Da ist mir halt die Hand ausgekommen"
Alltagssituationen wie etwa beim Lernen oder beim Essen hätten ihn teilweise überfordert, so der Beschuldigte. „Da ist mir halt die Hand ausgekommen!“ „Blaugeschlagen“ habe er den Buben aber nicht, relativierte der bislang unbescholtene Mann seine aggressiven Aussetzer, die er derzeit mit Hilfe eines Antigewalttrainings und bei der Männerberatung unter Kontrolle bringen möchte.

"Das ist aber extrem oft!"
Kopfschütteln verursachte beim vorsitzenden Richter des Schöffensenats die Aussage der Kindesmutter. Sie habe nicht viel mitgekriegt, erklärte sie im Zeugenstand. Nur die Rötungen „am Hintern oder am G´nack“ seien ihr aufgefallen. Die gemeinsame Tochter, ein Kleinkind, habe er nur sehr selten geschlagen – höchstens ein- bis zweimal pro Woche. „Das ist aber extrem oft!“, korrigierte der Richter die, seiner Aussage nach, eingeschränkte soziale Wertigkeit der Frau. Warum sie ihm jetzt, nach der Trennung, an Wochenenden die beiden leiblichen Kinder überlässt, rechtfertigte sie damit, dass dies mit der Jugendfürsorge abgesprochen sei.

Langer Tatzeitraum
Während der Verteidiger in seinem Schlussplädoyer die Mindeststrafe von fünf Jahren Haft in diesem Fall in Frage stellte, zumal es glücklicherweise keine gravierenden Verletzungen gegeben habe und zahlreiche Milderungsgründe für seinen Mandanten sprechen, verwies Bauer vor allem auf den langen Tatzeitraum, in dem das Kind mit Schlägen „erzogen“ worden war. Opfervertreter Alexander Heihs forderte dafür im Namen des Buben 3.000 Euro für die erlittenen psychischen und physischen Schmerzen, von denen ihm vorerst 2.000 Euro zugesprochen wurden.

Bewährungsstrafe
Darüber hinaus zog der Schöffensenat alle Register an Milderungsgründen und machte von der Möglichkeit der außerordentlichen Strafmilderung Gebrauch. Das bedeutete für den Angeklagten eine Bewährungsstrafe von zweieinhalb Jahren und die Weisung, sich während der Probezeit von drei Jahren einer Psychotherapie zu unterziehen (nicht rechtskräftig). „Der Täter muss nicht immer in den Strafrahmen passen“, erklärte der Richter dazu.

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