Flächenwidmungsplan
Das soll rund um die Verbindungsbahn passieren
- Derzeit liegt ein Flächenwidmungsplan öffentlich auf, der das gesamte Plangebiet entlang der Verbindungsbahn umfasst.
- Foto: ÖBB/Lukas Leonte
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Ein neuer Flächenwidmungsplan legt fest, was rund um die Verbindungsbahn passieren soll. Anrainerinnen und Anrainer haben noch die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.
WIEN/HIETZING. Derzeit liegt der Entwurf des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans 8381, der das gesamte Plangebiet entlang der Verbindungsbahn umfasst, öffentlich auf. Dieses erstreckt sich vom Bahnareal im Bereich der Veitingergasse im Norden bis zur Klimtgasse bzw. Bezirksgrenze im Osten sowie über die angrenzenden Baublöcke mit Teilen des historischen Ortskerns von Lainz.
Auch das südlich an die Bahn anschließende Siedlungsgebiet zwischen Speisinger Straße und Wattmanngasse ist Teil des Verfahrens. Der Plan definiert die zukünftigen Rahmenbedingungen unter anderem für Bauklassen, Bebauung, Grünflächen sowie Rad- und Fußwege.
Mehrere Stellungnahmen
Bezirksvorsteherin Johanna Zinkl (ÖVP) betont, dass der Plan auch für die Bürgerinnen und Bürger eine Möglichkeit darstellt, Stellungnahmen abzugeben. Eine solche hat bereits Anrainerin Johanna Kniely aus der Jagdschlossgasse eingebracht. Sie befürchtet deutliche Eingriffe auf ihrem Grundstück. „Sie wollen auch einen Radweg neben der Bahn verlegen, wofür sie dann fünf Meter vom Grund, also vom Garten, enteignen und da stehen halt sämtliche Bäume drauf", erklärt die Hietzingerin.
- Fünf Meter der Grundstücksbreite inklusive der Einfahrt, vor der Johanna Kniely steht, würden für den neuen Radweg enteignet werden.
- Foto: Mathias Kautzky/MeinBezirk
- hochgeladen von Mathias Kautzky
MeinBezirk hat bei der MA 21A – Stadtteilplanung und Flächenwidmung nachgefragt, ob tatsächlich eine Enteignung privater Grundstücke durch den geplanten Radweg möglich ist. Allerdings wurde darauf nicht direkt geantwortet, lediglich betont, dass alle während der öffentlichen Auflage abgegebenen Stellungnahmen geprüft und gegebenenfalls Änderungen am Plan vorgenommen werden. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.
Zinkl erklärt, dass der Plan aktuell auch Thema im Bauausschuss sei. Das heißt, es werde hier auch eine Stellungnahme seitens des Bauausschusses beziehungsweise des Bezirks geben. Diese würde dann in der Bezirksvertretungssitzung am 17. Dezember besprochen werden.
Bedeutung für Bahnprojekt
Welche Bedeutung der Plan für das Bahnprojekt hat, erklärt eine Sprecherin der ÖBB: "Für Eisenbahnanlagen besteht eine exklusive Sonderbaurechts- und Fachplanungskompetenz des Bundes." Die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne von Gemeinden würden keine Auswirkungen auf Eisbahnanlagen haben.
Das heißt, die geplanten Maßnahmen der Attraktivierung der Verbindungsbahn, wie neue Stationen oder der 15-Minuten-Takt der S80, können unabhängig vom Flächenwidmungsplan umgesetzt werden. Allerdings weisen sie darauf hin, dass der vorliegende Entwurf des Flächenwidmungsplanes im Hinblick auf die Attraktivierung der Verbindungsbahn abgestimmt ist.
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