Rasenmähen, Party & Co.
Bezirk Hollabrunn: Was, wann erlaubt ist
In vielen Gemeinden gibt es Besonderheiten bei der Lärmschutzverordnung: Informieren lohnt sich.
BEZIRK HOLLABRUNN. Die Tage werden endlich wieder länger und das regt die Menschen dazu an, auch abends länger im Freien zu verweilen. Entweder bei Grillpartys oder zur Gartenpflege. Nachbarn zeigen sich darüber meist wenig erfreut.
Jede Gemeinde darf selbst entscheiden
Die rechtliche Lage unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde, denn das Gesetz bietet jedem Bürgermeister und jeder Bürgermeisterin die Möglichkeit für das Gemeindegebiet mittels Verordnung die Grenzen der Zumutbarkeit näher zu definieren. Ganz allgemein ist es jedermann untersagt, Lärm „in ungebührlicher Weise“ zu erregen, lautet die Stellungnahme der Bezirkshauptmannschaft.
"Je nach Wochentag und Uhrzeit wird dabei ein anderer Maßstab anzulegen sein, was unter den gegebenen Umständen „ungebührlich“, also für die Nachbarschaft unzumutbar ist. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gibt es keine gesetzlich festgelegte Ruhezeit im Sinne einer "absoluten Nachtruhe" zwischen 22 und 6 Uhr oder einer „absoluten Wochenendruhe“. Auch in diesem Zeitraum muss grundsätzlich im Einzelfall geprüft werden, ob ungebührliche Lärmerregung vorliegt. Während der üblichen Ruhezeiten (insbesondere in den Nachtstunden und an Sonn- und Feiertagen) wird naturgemäß jedoch ein strengerer Maßstab angelegt",
erklärt der Hollabrunner Bezirkshauptmann Karl-Josef Weiss.
Meist keine Verordnung
Generell ist es empfehlenswert, bei Lärmstörung zunächst immer das direkte Gespräch mit der Nachbarin oder dem Nachbarn zu suchen. Viele potenzielle Konflikte lassen sich auf diese Weise lösen.
Ab Samstag Mittag ist Schluss mit Grasmähen
Von den 24 Gemeinden im Bezirk Hollabrunn hat lediglich eine Gemeinde eine Lärmschutzverordnung - die Stadtgemeinde Retz.
Der Gemeinderat Retz hat schon vor vielen Jahren eine Lärmschutzverordnung beschlossen. Das Verbot für Gartenfpflege & Co gilt ganzjährig während des gesamten Jahres an Sonn- und Feiertagen und am Samstag ab 15 Uhr.
"Anzeigen wegen Lärmbelästigung durch Rasenmähen sind aber eher selten. Die meisten halten sich an die Zeiten und die Lärmschutzverordnung funktioniert sehr gut",
weiß Bürgermeister Stefan Lang in Retz.
In Haugsdorf ist das Arbeiten mit Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten zwar ohne Einschränkung erlaubt, aber es gibt keine Beschwerden. "Wenn es wirklich einmal sein muss, dann regeln die Bewohner das meist unter sich", so Bürgermeister Andreas Sedlmayer.
Ruhestörung am Wochenende
"Notwendig am Samstag später Nachmittag oder an Sonn- und Feiertagen Rasen zu mähen ist es vorwiegend nicht. Verständnis hab ich etwa, wenn Regen angesagt ist oder aufgrund des Jobs es manchmal sein muss. Aber Pensionisten, die akkurat am Samstag Mittag oder wenn die Gäste zur Grillparty kommen, Rasenmähen, sehe ich nicht ein",
meint ein Bewohner einer Hollabrunner Siedlung, der, um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, lieber anonym bleiben möchte.
Ein gutes Miteinander
Viele Gemeinden in der Region halten es jedoch weniger strikt und appellieren einfach an die Vernunft ihrer Bürger. So entschloss sich etwa der Ziersdorfer Gemeinderat gegen eine Verordnung.
"Bisher kamen wir damit gut zurecht und die meisten halten sich daran, am Samstag Nachmittag die laute Arbeit einzustellen. Anfragen, was erlaubt ist, gibt es immer wieder, aber Beschwerden gab es im letzten Jahr keine",
weiß Bürgermeister Hermann Fischer.
Im Dorftrommler in Wullersdorf wird empfohlen, das Mähen an Samstagen Nachmittag zu unterlassen.
"Wir hoffen, dass die Menschen, so weit Rücksicht nehmen, damit ein gutes Miteinander vereinbar ist",
so Bürgermeister Richard Hogl.
Aussagen aus manchen Gemeinden
Ravelsbach: in der Marktgemeinde Ravelsbach keine speziellen Regelungen. Jedoch Appell auf gegenseitige Rücksichtnahme beim Rasen mähen, Holz schneiden, Gartenpartys,… besonders während Mittags- und Nachtstunden sowie an Wochenenden und Feiertagen.
Pulkau: Vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Pulkau gibt es hierzu keinerlei genauere Regelungen oder Verordnungen.
Maissau: n Maissau gibt es keine speziellen Verbote bzw. Verordnungen zum Thema Lärm.
Hardegg: In unseren Aussendungen in der Stadtgemeinde Hardegg weisen wir regelmäßig darauf hin, dass die allgemein üblichen Ruhezeiten (Sonn- und Feiertage sowie die tägliche Mittagszeit) für Arbeiten mit lärmenden Maschinen (wie Rasenmäher, Motorsensen etc.) einzuhalten sind.
Gemeinden mit eigener Lärmschutzverordnung
Retz: Kein Rasenmähen erlaubt von Samstag 15:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztägig
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