Wer darf und wer darf nicht gehen oder fahren
Schilderwald in Viendorf
Zwischen Viendorf und Göllersdorf wurde eine Fahrradstraße errichtet, doch auf dem Zusatzschild ist nur ein Traktor. Von der anderen Seite darf man die Fahrradstraße auch nicht zu Fuß benutzen. Oder doch? Wir fragten bei der Behörde und der Gemeinde nach.
VIENDORF.
"Da sprechen alle von vermeidbarer Bodenversiegelung und dann wird ein Kirchensteig mit einer Breite von 1,20 Metern weggerissen und ein Streifen von drei Metern als Fahrradstraße asphaltiert",
sieht Franz Koppensteiner dieses Projekt als nicht sinnvoll an.
Schilder auf Fahrradstraße
Zudem stehen am Beginn und am Ende der Fahrradstraße zahlreiche Verkehrszeichen, sodass es durchaus zu Verwirrungen kommt. Koppensteiner fragt sich:
"Das Schild Fahrradstraße hat eine Zusatztafel ausgenommen "Bild Traktor". Heißt das nun, dass Traktor fahren dürfen, aber etwa eine Rübenerntemaschine oder ein Mähdrescher nicht?"
Erklärung vom Bezirkshauptmann
Eine Erklärung holten wir vom Bezirkshauptmann Karl-Josef Weiss ein: "Zum Verkehrszeichen „Bild Traktor“ lässt sich aus rechtlicher Sicht sagen, dass von einer solchen Zusatztafel laut der gesetzlichen Anordnung nicht nur Traktoren, sondern generell landwirtschaftliche Zugmaschinen, Motorkarren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen erfasst sind."
Bürgermeister klärt auf
Bürgermeister von Göllersdorf Josef Reinwein kennt bereits viele Anfragen diesbezüglich: "Die Beschilderung am Radweg von Göllersdorf nach Viendorf ist richtig angebracht und auch die Anzahl der angebrachten Verkehrszeichen ist für die Rechtssicherheit notwendig und wurde von einem Sachverständigen per Verordnung angeordnet."
Zu- und abfahren erlaubt
Weiters erklärt Bürgermeister Reinwein:
"Das Verkehrszeichen „Fahrradstraße“ bedeutet, dass die vorrangigen Nutzer Fahrräder und Elektroscooter sind, trotzdem ist auf einer Fahrradstraße das Zu- und Abfahren von Anrainern jederzeit erlaubt (wie etwa Kfz, Traktor)."
Fußgänger durchgestrichen
"Auch von der anderen Seite verstehe ich die vielen Tafeln nicht ganz und vor allem der durchgestrichene Fußgänger ist unlogisch. Darf man etwa von dieser Seite die Fahrradstraße nicht als Fußgänger betreten", fragt sich der Viendorfer Franz Koppensteiner. Die Erklärung vom Bürgermeister lautet wie folgt:
"Der Fußverkehr ist keinesfalls verboten und die Fußgänger müssen sich wie auf einem Güterweg, einer Gemeindestraße oder einem Feldweg verhalten. Das Verkehrszeichen „Ende Gehweg“ ist der davorliegenden Engstelle in der Unterführung geschuldet."
Begehung fand statt
Aufgrund von Anfragen von Anrainern fand bereits im Dezember 2023 seitens der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn eine örtliche Begehung mit einem Amtssachverständigen für Verkehrstechnik statt.
"Hier konnte festgestellt werden, dass die Aufstellung der Verkehrszeichen korrekt erfolgte und dass ein Fußverkehr in dieser Konstellation zulässig ist",
erklärt Bezirkshauptmann Karl-Josef Weiss.
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