Corona-Öffnungszeiten kosten Mann den Schein
Pechvogel: Führerscheinentzug, besondere Umstände und "Corona-Öffnungszeiten"
WV. Einem Mann (Ende 40) ist zu Recht der Führerschein entzogen worden, er wurde bei einer Alko-Kontrolle mit 0,9 Promille erwischt. Der Führerschein wurde ihm bis 17. März abgenommen.
Am 17. März fuhr der Mann dann mit dem Zug nach Krems zur Bezirkshauptmannschaft, um sich seinen Führerschein abzuholen. Dort stieß er an der Eingangstür auf eine Mitteilung, sinngemäß: Wegen Corona geschlossen. Okay, dachte er, jetzt kann ich mir den Führerschein nicht holen, hole ich ihn mir eben morgen. Er fuhr mit dem Zug wieder nach Hause - und von dort dann mit seinem Auto zu seinen Eltern ins Waldviertel - in der festen Überzeugung: "Ich hab den Führerschein nur nicht bekommen, weil die BH geschlossen war." Auf dem Weg wurde er bei einer Polizeikontrolle aufgehalten. Er sagte wahrheitsgemäß, er hätte den Führerschein nicht mit, weil die Bezirkshauptmannschaft geschlossen hatte, so könne er sich den Schein erst morgen holen. Die Polizisten schauten nach, stellten fest: "Der Mann hat recht, die BH hat geschlossen, aber in dem Bescheid steht, 'Führerscheinentzug bis einschließlich 17. März'". Als Nicht-Jurist war ihm das nicht so klar, mit dem 17. März, dass er an dem Tag den Schein noch nicht bekommen hätte. Wäre die BH geöffnet gewesen, hätte man ihm das auch erklärt und es wäre nichts passiert. Ein Rechtsirrtum des Mannes, der durch widrige Umstände mit großem Pech endete.
Das Ergebnis: Neuer Bescheid, er ist unzuverlässig, er ist trotz Führerscheinentzug mit dem Auto gefahren - daher neuerlicher Führerscheinentzug für drei Monate. Plus eine saftige Verwaltungsstrafe.
Leider braucht der Mann das Auto beruflich sehr.
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