Landesgericht Krems
„Er war krankhaft besessen von mir“
Ein 56-jähriger Pensionist aus dem Bezirk Horn musste sich am Kremser Landesgericht wegen beharrlicher Verfolgung, gefährlicher Drohung und Nötigung verantworten. Der Beschuldigte hatte eine On-Off-Beziehung mit dem 19-jährigen Opfer.
In der Beziehung gab es ein ständiges Auf und Ab. Man trennte sich, versöhnte sich, trennte sich und so weiter. Zwischendurch suchten beide jedoch immer wieder den Kontakt zum anderen.
Endgültig aus
Als es schließlich endgültig zum Bruch kam, verkraftete dies der Pensionist nicht.
Er klemmte der Frau Briefe hinter den Scheibenwischer ihres Autos, überwachte ihre Arbeitszeiten, suchte ihre räumliche Nähe und drohte gar mit Selbstmord. Außerdem übersandte er ihr mehr als 1000 Nachrichten über soziale Netzwerke, in denen er sie übel beschimpfte. Mehrfach drohte er, Bilder ihres höchstpersönlichen Lebensbereiches zu veröffentlichen und ihren Arbeitgeber darüber zu informieren, dass sie Teilnehmerin bei einem Erotikportal sei.
Bilder veröffentlicht
Der 56-Jährige zeigte sich zu den Vorwürfen der Nötigung und der gefährlichen Drohung geständig, jedoch nicht zur beharrlichen Verfolgung. Die 29-Jährige habe ihm immer wieder Hoffnung gemacht. Die vielen Nachrichten hätte er deshalb verfasst, weil sie Bilder im Erotikportal veröffentlicht hatte, auf denen er zu erkennen war. Er wollte sie, auch unter Drohungen, dazu bringen, diese zu löschen.
Angstzustände
Das Opfer sagte vor Gericht, dass der Pensionist krankhaft von ihr besessen gewesen sei und das Ende der Beziehung nicht akzeptieren wollte. Sie leide jetzt unter Schlafstörungen, Angstzuständen und befinde sich in psychologischer Behandlung.
Da der Beschuldigte sich teilgeständig zeigte und die kompromittierenden Bilder von ihm im Erotikportal belegen konnte, schenkte ihm das Gericht Glauben, deshalb die Vielzahl an Nachrichten verschickt zu haben. Die Richterin stellte das Verfahren gegen den bisher Unbescholtenen mittels Diversion mit zweijähriger Probezeit vorläufig ein. Für die erlittene Unbill muss der Pensionist 200 Euro an das Opfer zahlen. -Kurt Berger
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