Horn
Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Horn HOW2-BA-2122/001
Verfahren nach dem NÖ IPPC-Anlagen und Betriebe Gesetz (NÖ IBG)
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Horn vom 29.06.2022, HOW2-BA-2122/001, wurde Herrn Jordan Gerhard und Herrn Jordan Michael die Bewilligung gemäß § 5 NÖ IPPC-Anlagen und Betriebe Gesetz (NÖ IBG) für das Projekt "Masthühnerhaltung mit einer Mastkapazität von 79.200 Masthühner (Erweiterung um 39.600 Plätze)", im Standort 3713 Reinprechtspölla, KG Reinprechtspölla, Grst.Nr. 488, Gemeinde Burgschleinitz-Kühnring, erteilt.
In diesem Verfahren war die Öffentlichkeit zu beteiligen:
Die Kundmachung gemäß § 5 Abs. 2 NÖ IPPC-Anlagen und Betriebe Gesetz erfolgte auf der Internetseite und an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Horn sowie an der Amtstafel der Marktgemeinde Burgschleinitz-Kühnring.
Gemäß § 5 Abs. 8 NÖ IPPC-Anlagen- und Betriebe Gesetz besteht die Möglichkeit, bis zum 31.08.2022 bei der Behörde während der Amtsstunden Einsicht in den Bewilligungsbescheid zu nehmen.
Betreffend Parteienverkehr beachten Sie bitte die aktuellen Informationen auf der Homepage der Behörde: http://www.noe.gv.at/noe/Horn/Bezirkshauptmannschaft_Horn.html
Eine telefonische Terminvereinbarung ist zweckmäßig.
§ 5 Abs.8 NÖ IPPC Anlagen- und Betriebe Gesetz lautet auszugsweise:
Die Behörde hat im redaktionellen Teil einer im Bundesland weit verbreiteten Tageszeitung oder einer im Bundesland weit verbreiteten Wochenzeitung und auf der eigenen Internetseite kundzumachen, dass die Entscheidung über die Bewilligung einer Anlage innerhalb eines bestimmten, mindestens sechs Wochen betragenden Zeitraums bei der Behörde während der Amtsstunden zur Einsichtnahme aufliegt. Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse sind zu wahren.
Diese Bekanntgabe hat auch Angaben über die Öffentlichkeitsbeteiligung zu enthalten.
Für den Bezirkshauptmann Re s c h
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