Apotheken stellen Bereitschaftsdienst um
Aufgrund behördlicher Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Horn in den allerletzten Tagen des vergangenen Jahres wurden die Bereitschaftsdienste - also sowohl Nachtdienste als auch Sonn- und Feiertagsdienste - für die Apotheken in Horn, Gars und Eggenburg neu festgesetzt. Hintergrund sind die neuen gesetzlichen Arbeitszeitrichtlinien, die mit 1. Jänner 2018 umgesetzt werden müssen.
Was aber ändert sich nun?
Ein Turnusdienst ("Radl") an Wochenenden wird eingeführt und ab sofort auf vier Apotheken des Bezirks Horn aufgeteilt:
Je zwei Wochenenden versieht die Landschafts-Apotheke am Hauptplatz in Horn Notdienst, eine Woche die Stadt-Apotheke "Zum heiligen Leopold" in der Kremserstrasse in Eggenburg und die nächste Woche die Apotheke "Zur heiligen Gertrud" am Hauptplatz in Gars am Kamp.
Unter der Woche gibt es ebenfalls eine Änderung: Alle Nachtdienste an Montagen und Donnerstagen werden weiterhin in der Landschafts-Apotheke Horn versehen, die Bereitschaftsdienste an Dienstagen verrichtet die Apotheke in Eggenburg und am Mittwoch die Apotheke in Gars. Darüber hinaus haben während der Abend-Ordinationszeiten der Ärzte für Allgemeinmedizin (also allen praktischen Ärzten) in Horn, Gars und Eggenburg die Apotheken in den jeweiligen Gemeinden ebenfalls Bereitschaftsdienst, um die Kundenwege möglichst kurz zu halten. Mit dieser Regelung soll dem Bedarf der Bevölkerung aufgrund der ärztlichen Abendordinationen Rechnung getragen werden.
Unberührt von dieser Neuregelung bleiben die Mittagsöffnungszeiten an Werktagen in der Landschafts-Apotheke Horn sowie die bewährte Sonntagsdienstzeit der Apotheke in Gars.
Wie und wo kann ich erfahren, welche Apotheke Bereitschaftsdienst versieht?
Möglichkeiten sich zu informieren sind:
In den Zeitungen, bzw. Gemeindenachrichten unter Apothekennotdienste.
Der Apothekennotruf unter der Telefonnummer 1455 gibt schnell Auskunft.
Im Internet unter www.apotheker.or.at
Für Mobil-Telefone gibt es eine gute Apotheken-App der Österreichischen Apothekerkammer mit vielen wichtigen Informationen.
Auch für die Apotheker kam diese Neuregelung überraschend. In aller Eile werden nun neue Folder, bzw. Kalender produziert, die in Kürze in den Ordinationen aufliegen werden.
"Es ist allen bewusst, dass eine Änderung eines doch bewährten Systems immer Schwierigkeiten in der Organisation bedeuten. Dennoch sind wir überzeugt, dass alle diese Neuerungen, die es umzusetzen galt, nun das bestmögliche Service für alle Kundenund die Betreuung der Patienten auch in der Nacht darstellen.", so Apotheker Mag.pharm Gilbert Zinsler im Interview. " Der künftige Turnusbereitschaftsdienst verlangt unseren Kunden vielleicht einen kurzen Blick in den Notdienstkalender vor einer Fahrt zur Apotheke ab, aber garantiert auch weiterhin, dass ein akademisch ausgebildeter Apotheker, oder eine Apothekerin in unserer Region rund um die Uhr verfügbar ist." ergänzt Mag.pharm. Eva Leodolter aus Gars. Und Mag.pharm. Martina Vorhemus aus Eggenburg meint: "Die mit dem Problem der Arbeitszeitgesetze befassten Juristen haben zu einem täglichen Wechsel unabhängig von den örtlichen Notwendigkeiten geraten. Dies konnten wir im Sinne der Bevölkerung mit dieser Regelung verhindern." Eine EU-Arbeitszeitrichtlinie, die im Arbeitszeitgesetz umgesetzt wurde, fordert fixe Ruhezeiten nach einem durchgängigen Arbeitstag und anschließender Nachtarbeit – ähnlich den Dienstplänen der Ärzte in den Spitälern.
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