Alm-Musik wird in Rechnung gestellt

Foto: TVB Imst/Gurgltal

Für einigen Ärger sorgt die AKM-Pflicht für Hüttengaudi, bzw. Hobbymusik aller Art. Auf den Berghütten und Almen wird ja seit Jahrzehnten eifrig in die Saiten und Tasten gegriffen und man kann sich einen zünftigen Hüttenabend ohne Musik kaum mehr vorstellen. Dass angekündigten Musikveranstaltungen mit einer Abgabe an die AKM (Autoren, Komponisten, Musikverleger) verbunden sind, ist allgemein bekannt. Weniger bekannt ist allerdings die Tatsache, dass auch spontanes Musizieren von Hobbymusikern, z.B auf einer Hütte, die gleiche Verpflichtung mit sich bringt. Im Oberland hat dies schon einigen Verdruss bereitet, manche Hüttenpächter haben gar die Instrumente beiseite geschafft. Waltraud Nothdurfter von der Imster Latschenhütte ist wütend: "Ich habe die Gitarren weggebracht, auch das Radio wurde abgeschaltet. Diese Überregulierung ist eine Schikane und dazu geschäftsschädigend. Die Hüttenpächter müssten sich zusammentun und eine Initiative ergreifen. Ich lasse mich von der AKM jedenfalls nicht länger pflanzen."

Die AKM teilt auf Anfrage der Bezirksblätter mit, dass jegliches Musizieren egal ob angekundigt oder spontan AKM-pflichtig ist. Es darf keiner spielen, ohne dass es gemeldet wird. Nur so ist der Urheberschutz gewährleistet. Die AKM hebt diese Tantiemen bei öffentlichen Aufführungen, bei Sendungen und Online-Nutzungen ein und gibt sie an die Musik-Schaffenden weiter. Die Darbietung geschützter Musik und/oder Texten außerhalb des privaten Rahmens ist eine "öffentliche Aufführung".

Auch Alexandra Flür, die Geschäftsführerin der Tourismusverbandes Imst-Gurgltal, zeigt sich über diese Bestimmungen einigermaßen befremdet: "Das Musizieren auf den Hütten und Almen hat eine langjährige Tradition und ist sozusagen ein Stück Volkskultur. Hier sollte sicher eine Generalregelung her, um die Hüttengaudi auch weiterhin zu erhalten. Wir vom TVB leisten natürlich bei allen Veranstaltungen die AKM-Abgabe, auf den Hütten sollte spontanes Musizieren aber in den Toleranzbereich fallen."

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