Schülerstipendien und Fahrtkostenzuschüsse jetzt beantragen!

Dem Land Tirol ist es ein Anliegen, jene Familien zu unterstützen, die trotz Vorliegens einer sozialen Bedürftigkeit keinen Anspruch auf eine gesetzliche Schülerbeihilfe des Bundes haben, betonen Landeshauptmann Günther Platter und Bildungslandesrätin Beate Palfrader. Mit den Stipendien der Landesgedächtnisstiftung bzw. des Landes sowie den Fahrtkostenzuschüssen des Landes für InternatsschülerInnen trägt das Land dazu bei, dass kein(e) begabte(r) Tiroler SchülerIn eine begonnene schulische Ausbildung abbrechen muss.
Stipendien werden an SchülerInnen der 5. bis 8. Schulstufe vergeben, die aus zwingenden Gründen in einem Internat untergebracht werden. Diese Unterstützung gibt es auch für SchülerInnen der 9. Schulstufe Allgemeinbildender höherer und Berufsbildenden höherer oder mittlerer Schulen. SchülerInnen ab der 10. Schulstufe können nur dann durch das Land unterstützt werden, wenn sie etwa wegen des Notendurchschnitts trotz sozialer Bedürftigkeit keinen Anspruch auf eine Schülerbeihilfe des Bundes haben. Die Zuerkennung der Stipendien, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt, erfolgt ausschließlich unter Bedachtnahme sozialer Kriterien und ist abhängig vom Familieneinkommen sowie der Anzahl der zu versorgenden Personen.
Fahrtkostzuschüsse gibt es für InternatsschülerInnen, die gemeinsam mit mindestens einem Elternteil ihren Lebensmittelpunkt in Tirol haben und deren Fahrtkosten nicht vom Bund ersetzt werden.
Die Antragsformulare für Stipendien und Fahrtkosten liegen in den Schulen auf, können unter http://www.tirol.gv.at/themen/kultur/abteilung-kultur/landesgedaechtnisstiftung/stipendien ausgedruckt oder beim Land Tirol, Abteilung Kultur, Sillgasse 8, 6020 Innsbruck angefordert werden.

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