Wirtschaftskammer begrüßt die Pläne für ganzjährige Kindergärten in Tirol

Erfreut zeigt sich die Wirtschaftskammer Tirol über Pläne der Landesregierung, die vorsehen, dass Kindergärten künftig ganzjährig und bis 18 Uhr offen halten sollen. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt in Richtung bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sagt WK-Vizepräsidentin Martha Schultz.

Seit Jahren fordert die Wirtschaftskammer Tirol im Hinblick auf die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter anderem auch flexiblere Öffnungszeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen und somit auch in den Kindergärten. Vizepräsidentin Schultz: Als berufstätige Mutter kenne ich die Probleme und weiß wovon ich spreche. Vor allem die lange Sommerpause ist für viele berufstätige Mütter und Familien ein echtes Problem. Mit der Ganzjahresöffnung wäre sicher in vielen Fällen geholfen.

Schultz betont, dass es sich bei der Forderung nach flexibleren Öffnungszeiten und ganzjähriger Betreuung nicht um einen Angriff auf die Arbeit der Kindergärtnerinnen handle. Das ist zu kurzsichtig betrachtet. Es geht vielmehr darum, dass wir auf dem Arbeitsmarkt großen Herausforderungen gegenüber stehen. Das beginnt beim Fachkräftemangel und reicht damit verbunden bis hin zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, weil wir die weiblichen Arbeitskräfte dringend benötigen.

Die Wirtschaftskammer hat erst kürzlich mehr als 9.200 Unternehmerinnen zu diesem Thema befragt. Ergebnis: Nur 15 Prozent der Befragten bezeichneten die Kinderbetreuung in Tirol als flexibel.

Schultz betont abschließend, dass es auch in Bezug auf die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsgeld für Unternehmerinnen Verbesserungsbedarf gebe. Nach der aktuellen Gesetzeslage ist die Zuverdienstgrenze an den steuerlich ermittelten Unternehmensgewinn gekoppelt. Bezieht eine Unternehmerin Kindergeld und hat gleichzeitig einen Gewinn oberhalb der Zuverdienstgrenze, so wird sie gezwungen, ihre unternehmerische Tätigkeit zu reduzieren. Das stelle eine Gefahr für den Betrieb und die damit verbundenen Arbeitsplätze dar. Die Zuverdienstgrenze müsse sich deshalb vermehrt an der Betriebsentnahme orientieren.

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