"Warum muß ich schon um 10 zu Hause sein?"
Eltern-Wissen mit bz-Erziehungsexperting Anna Kellner
Je älter Ihre Kinder werden, desto mehr Freiraum möchten sie auch haben. Ein stets strittiges Thema ist hier, wie lange Sie Ihren Kindern das Ausgehen gestatten. Häufig wird als Argument der Jugendlichen der unbeschränkte Freiraum ihrer Freunde angeführt. Grundsätzlich sollte das für Sie nicht der Beweggrund zur Lockerung der Ausgehzeiten sein. Wichtig ist, dass die Entscheidung über dieses Thema auf dem Vertrauen zwischen Ihnen und Ihren Kindern basieren sollte. Wenn Sie wissen, mit wem sich Ihr Kind trifft, es sich an Vereinbarungen hält und sie das Gefühl haben, daß es auch bereit ist, sich Ihnen gegenüber zu öffnen, dann können Sie sicher Grenzen lockern. Achten Sie also darauf, dass Sie mit Ihren Kindern immer im Gespräch bleiben. Sollte die "Party" an einem Ort stattfinden, der mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwer erreichbar ist, dann holen Sie Ihr Kind entweder zum vereinbarten Zeitpunkt ab oder organisieren Sie ein zuverlässige Mitfahrgelegenheit (die sicher nicht alkoholisiert ist).
Gesetzliche Grundlagen
In der Begleitung der Eltern oder erziehungsberechtigten Personen ist Jugendlichen unter/über 16 Jahren der Aufenthalt in Gaststätten oder Diskos länger als bis 24 Uhr gestattet, ansonsten gilt: unter 16 Jahren alleine gar nicht (außer zum essen oder alkoholfrei trinken in der Zeit von 5 - 23 Uhr), über 16 Jahre bis 24 Uhr.
Konzertbesuchen bedürfen der Erlaubnis der Eltern, Barbesuche sind gänzlich untersagt (Spielhallen, Nachtbars, Bordelle). Private Veranstaltungen unterliegen keiner Altersbegrenzung, allerdings müssen die Kinder oder Jugendlichen von den Eltern oder Erziehungsberechtigten beaufsichtigt werden.
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