Geplanter Hungerstreik – Interview mit fünften Teilnehmer

BIK: Warum nehmen Sie an einem Hungerstreik, der auf die Situation der Trennungskinder aufmerksam machen soll, teil?

J: Ich finde, das Thema wird für unsere Gesellschaft immer wichtiger. Ich selbst bin ein Scheidungskind. Auch ohne mir Schuld zuzuweisen, bin ich überzeugt, dass sich die Folgen einer zerstörten Familie über mehrere Generationen auswirken.

BIK: Was glauben Sie, können Sie mit einem öffentlichen Hungerstreik erreichen?

J: Wenig. Alleine in Europa finden zu diesem Thema unabhängig von einander ständig etwa drei Hungerstreiks statt. Trotzdem wird es von den Massenmedien noch immer verschwiegen. Egal wie viele Kinder durch eine Trennung ihrer Eltern einen Elternteil, den sie geliebt und gebraucht haben, verlieren, das Los der Trennungskinder bleibt trotzdem ein Tabu. Die Rolle der Gerichte und Behörde ist dabei meiner Erfahrung nach eine schäbige. Für Europa fand ich noch keine ähnliche Studie. Aber in den USA wurde festgestellt, dass mehr als 95 % der für Krisenfamilien zur Verfügung gestellten Steuermitteln für deren mutwillige Zerstörung verwendet werden. Und nur ein Bruchteil für deren Rettung. Ich finde es auch bemerkenswert, dass sich in den bisherigen 5 Interviews 2 Teilnehmer nicht trauen, ihre Namen zu veröffentlichen.

BIK: Sie sprechen Unterschiede in Europa und in den USA an. Was meinen Sie damit?

J: Grundsätzlich ist das Problem des Nichtbeachtens der Nöte und Bedürfnisse der Trennungskinder im gesamten Westen anzutreffen. Die gleiche Kritik an den Jugendämter des deutschsprachigen Raumes findet man an den SS im UK oder an den CPS in den USA (Anm.: SS = Social Services, CPS = Child Protectiv Services). Trotzdem scheinen mir Unterschiede feststellbar. Die gemeinsame Obsorge hat sich in unterschiedlichen Staaten mehr oder weniger stark im gesellschaftlichen Bewusstsein verankert.

BIK: Haben Sie selbst die gemeinsame Obsorge?

J: Auf dem Papier. Auf dem Papier darf ich mit meinen Kindern urlauben. Sie dürfen auf dem Papier bei mir übernachten. Tatsächlich entscheidet ausschließlich die Kindesmutter, wann und wie lange die Kinder bei mir sind. Sie entscheidet über deren Stimmung.

BIK: Wie kann sie das?

J: Eine Antwort würde den Rahmen sprengen. Interessierte mögen unter PAS - Parental Alienation Syndrom – nachlesen. Für meine Kinder ist es Normalität, dass sie mir ausrichten lassen, sie könnten einen vereinbarten Besuchstag (allein das Wort klingt nach Entfremdung) nicht einhalten, da sie eine Familienfeier hätten. Was muss in meinen Kindern vorgehen. Was bedeutet ihnen Familie?

BIK: Sie sagten, dass Sie die gemeinsame Obsorge hätten. Das spricht aber dafür, dass die Gerichte um das Kindeswohl sehr wohl bemüht sind.

J: In 8 Jahren haben sich über 5 m Akte angesammelt. Es gab Tage, da bekam ich 5 Einschreiben. Jahrelang wurde ich vom Gericht als psychisch kranker Gewalttäter geführt. Unter Berufung auf den Pflegschaftsakt legten sowohl die Staatsanwaltschaft Wien als auch das Straflandesgericht Wien wegen Unzurechnungsfähigkeit Anzeigen gegen mich nieder. Mein Ex-Schwiegervater hat es sich zu seiner Lebensaufgabe gemacht, mich, seinen Rivalen bei seiner Tochter, meiner Ex-Frau, zu ruinieren. Und er hat es tatsächlich geschafft. Gerichte kommen nicht nur in Familienrechtssachen in Kritik. Die vielen Fehlentscheidungen der Gerichte in Familienrechtssachen treffen nur deshalb derart massiv, weil erstens die Betroffenen ihre Erfahrung über die Vorgangsweise der Gerichte meist aus amerikanischen Filmen beziehen, die mit der Realität nichts zu tun haben. Zweitens ist der Verlust seiner Kinder etwas anderes, als der Verlust eines Rechtsgeschäftes. Was eine Richterin in freier Beweiswürdigung als bewiesen ansieht, ist fast nicht zu widerlegen. Und wenn sich eine Richterin einmal rechtlich irrt, dann kann es vorkommen, dass das Obergericht ihre Fehlentscheidungen dennoch hält: Schließlich lege dieser Rechtsbruch im Interesse des Kindeswohls. Was auch immer das bedeuten soll. Andererseits aber, wenn der vom Gericht als der Gute Elternteil Geführte in einem Gutachten einer gerichtlich bestellten Sachverständigen als Gefahr für die Kinder dargestellt wird, so erkundigt sich das Gericht vielleicht in einem halben Jahr, ob die Gutachterin das auch ernst gemeint hätte, aber einen Handlungsbedarf wird das Gericht dadurch nicht erkennen. Die Angst, die viele Betroffene vor der Justiz haben, die sie stumm macht, verwundert mich nicht.

BIK: Was wünschen Sie sich?

J: Dass Fälle wie meiner der Vergangenheit angehören: Willkürliche Kindesabnahme, zeitweise die totale Entfremdung, willkürliche Protokollierung und willkürliche Entscheidungen.Wenn man heute einen Antrag stellt oder einen Einspruch macht, wird man oft als Querulant bezichtigt. Mir wurde schon öfters eine Verfahrenshilfe mit der Begründung, mein Antrag sei mutwillig und aussichtslos, verwehrt. Trotzdem habe ich die betreffenden Verfahren bis zum OGH gewonnen. Aber schon kurze Zeit später wurde ich mit den gleichen Argumenten, die der OGH verworfen hatte, neuerlich geklagt. Schließlich bekommt die Kindesmutter immer Verfahrenshilfe; da kostet Klagen nichts.

BIK: Wie werden Sie damit fertig?

J: Nur schwer. Immer wieder denke ich an meine Kinder, an ihre Vergangenheit, ihre Gegenwart und vor allem an ihre Zukunft. Wird der Schaden, der ihnen angetan wurde, gutzumachen sein?

Wann: 13.05.2015 08:00:00 bis 27.05.2015, 22:00:00 Wo: Wien, Wien auf Karte anzeigen
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