Pflegeregress: Anwälte rechnen mit Prozessen in Kärnten

- <f>Seit Anfang des Jahres</f> gibt es keinen Pflegeregress mehr. Anwälte stellen die Frage, wie das Land Kärnten mit den "laufenden Verfahren" umgehen wird
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Der Pflegeregress ist abgeschafft, Fragen bleiben aber offen. Kärntner Anwälte orten gar Rechtsunsicherheit.
KÄRNTEN. Seit 1. Jänner gibt es keinen Pflegeregress in Österreich. Das Land Kärnten darf also nicht mehr auf Vermögen zugreifen, wenn eine Person in einem Pflegeheim aufgenommen wird - weder beim Betroffenen noch bei seinen Angehörigen oder Erben. Bisher wurden vom Land etwa Pfandrechte auf Haus oder Wohnung eingetragen und die Ersparnisse bis auf rund 4.000 Euro abgeschöpft.
Das Bundesgesetz liest sich eindeutig: "Ein Zugriff auf das Vermögen (...) zu Abdeckung der Pflegekosten ist unzulässig." In einer weiteren Passage heißt es auch: "Laufende Verfahren sind einzustellen."
Trotzdem bleiben Fragen offen. Gernot Murko, Präsident der Rechtsanwaltskammer in Kärnten, spricht sogar von einer "Rechtsunsicherheit". Denn eine Übergangslösung wurde weder von Bund noch vom Land beschlossen.
Pfandrechte noch wirksam?
Murkos Beispiel: Bei einem Kärntner ist das Pfandrecht auf eine Liegenschaft eingetragen, aber noch nicht geltend gemacht. Es hat also noch keine Verwertung der Immobilie gegeben - "Ist das ein laufendes Verfahren?", fragt Murko. Und: "Ist das Pfandrecht auch heuer noch wirksam?" Eine ähnlich unsichere Situation sieht der Klagenfurter Rechtsanwalt bei Vereinbarungen von Ratenzahlungen von Angehörigen mit dem Land Kärnten.
Der juristische Standpunkt ist für den Präsidenten der Anwaltskammer eindeutig: "Das Land kann vom Pfandrecht keinen Gebrauch machen - juristisch müssten alle Pfandrechte gelöscht werden", sagt Murko.
In jedem Fall rät Murko: "Spätestens, wenn es finanzielle Forderungen in Bezug auf einen Pflegeregress gibt, sollten Betroffene Rechtsberatung einholen." Man sollte als Angehöriger etwa die Löschung der Pfandrechte beantragen. Kärntens Anwälte rechnen mit Prozessen in dieser Frage.
"Der Gesetzgeber hat ein Problem", so Murko. Das Land müsse den Bund auffordern, eine Übergangslösung zu schaffen, oder selbst eine beschließen - rückwirkend ab 1. Jänner. "Sie werden etwas tun müssen", sagt er. "Übergangslösungen machen schon Sinn."
Denn bei einem klaren Schnitt für erst ab 1. Jänner entstandene Forderungen stelle sich die Frage bis dieser "gleichheitskonform" wäre.


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