Strukturreform bei den Bezirksgerichten

Sprengel des LG Steyr

Insgesamt zuständig für rund 185.000 Einwohner (Stadt Steyr, BH Steyr-Land,
BH Kirchdorf a. d. Krems, Teile von BH Linz-Land)

Gesamter Personalstand Landesgerichtssprengel (Landesgericht und Bezirksgerichte): 122 Bedienstete (davon 29 RichterInnen)
LG Steyr: 36 Bedienstete (13 RichterInnen)

5 Bezirksgerichte (Stand 31.12.2012):
BG Steyr: 45 Bedienstete (8 RichterInnen)
BG Kirchdorf a. d. Krems: 18 Bedienstete (3 RichterInnen)
BG Enns: 12 Bedienstete (3 RichterInnen)
BG Weyer: 5 Bedienstete (1 Richterin)
BG Windischgarsten: 6 Bedienstete (1 Richter)

Bezirksgerichte-Verordnung für OÖ vom 24. Mai 2012:

Zusammenlegung des Bezirksgerichtes Windischgarsten mit dem Bezirksgericht Kirchdorf a. d. Krems – die Umsetzung ist in der Zwischenzeit zur Gänze erfolgt:
Ernennung des Vorstehers des BG Windischgarsten zum Richter des BG Kirchdorf a. d. Krems/Versetzung der übrigen Bediensteten zum BG Kirchdorf/Kündigung des Mietvertrages/Transport aller Akten zum BG Kirchdorf/bauliche Maßnahmen waren in Kirchdorf nicht notwendig;
Zusammenlegung der Bezirksgerichte Enns (zuständig für die Orte Asten, Enns, Hargelsberg, Hofkirchen im Traunkreis, Kronstorf, Niederneukirchen und St. Florian) und Weyer (zuständig für Gaflenz, Großraming, Maria Neustift, Reichraming und Weyer) mit dem Bezirksgericht Steyr ab 1.1.2014.

Die Größe des LG-Sprengels bleibt gleich/es kommt zu keiner Personalreduktion.

Anfallszahlen/Verfahrensdauer

a) Anfallszahlen 2012:
Landesgericht Steyr: insgesamt 5.691
alle Bezirksgerichte im Sprengel: insgesamt 55.893
zB: - Exekutionen: 18.317
- Strafverfahren (U): 439
- Zivilverfahren (C): 7.969

b) Verfahrensdauer:
Es ist in letzter Zeit immer wieder die Rede von mangelndem Vertrauen in die Justiz/ein Grund dafür ist die kritisierte lange Verfahrensdauer.
Österreich liegt bei dem von der EU-Kommission erstmals vorgelegten Justizindex im Punkt Verfahrensdauer unter den Schnellsten in der Europäischen Union. Bei der Verfahrensdauer zur Lösung „strittiger Zivil- und Handelsrechtssachen“ ist Österreich am drittschnellsten.
Auch die vom Europarat eingesetzte Kommission für die Effizienz der Justiz kommt zum Ergebnis, dass alle Länder West- und Mitteleuropas mit vergleichbarer Prozessordnung eine teils signifikant längere Anhängigkeitsdauer von Zivilverfahren aufweisen.
Im Sprengel des Landesgerichtes Steyr werden die Bundeswerte in allen wesentlichen Verfahrensarten – wie sich aus den nachstehenden Tabellen ergibt – unterschritten. Die Rechtsprechungsorgane (RichterInnen und RechtspflegerInnen) leisten hier in Zusammenarbeit mit den Kanzleibediensteten und Schreibkräften ausgezeichnete Arbeit.
Trotz dieser ausgezeichneten Verfahrensdauerstatistik: Jedes einzelne Verfahren, das zu lange dauert, ist eines zu viel! Insbesondere Obsorgestreitigkeiten/ Besuchsrechtsregelungen nehmen (vor allem auch wegen der notwendigen Zuziehung von Sachverständigen) zu lange Zeit in Anspruch. Die nunmehr neu geschaffene Familiengerichtshilfe soll hier Abhilfe schaffen.
Gründe für lange Verfahrensdauer, die nicht im Bereich des Gerichtes liegen: Mangel an qualifizierten Sachverständigen / Auslandsbezug / gesetzliche Fristen / Verzögerungstaktik der Parteien.
Die Justizverwaltung ist sich bewusst, dass die Kollegenschaft nicht nur an der Dauer der Verfahren zu messen ist, vielmehr entscheidend muss letztlich die Qualität bleiben und insbesondere darauf geachtet werden, dass die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewährleistet wird.

Regelrevisionsbericht 2012

Im vergangenen Jahr wurde das Landesgericht Steyr durch ein Revisionsteam des Oberlandesgerichtes Linz einer umfassenden Überprüfung unterzogen.
Gesamtergebnis und Kernaussage dieses Berichtes vom 18.10.2012: „Hervorragender Anhängigkeits- und Erledigungsstatus; hervorragend geführtes Gericht; ausgezeichnete Ergebnisse und hohe Motivation in allen Bereichen“.

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