Am 32. Dezember ist es zu spät

ÖAAB-Bezirksobmann Helmut Hechwarter | Foto: ÖAAB
  • ÖAAB-Bezirksobmann Helmut Hechwarter
  • Foto: ÖAAB
  • hochgeladen von Franz Staudinger

BEZIRK (sta). Viele Arbeitnehmer schöpfen mögliche finanzielle Unterstützungen aus Unwissenheit nicht aus. Der ÖVP-Arbeitnehmerbund ÖAAB im Bezirk Kirchdorf hat sich zum Ziel gesetzt, besonders auf wichtige Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen, die nur mehr bis 31. Dezember des laufenden Jahres beantragt werden können. Dabei ist wichtig zu wissen, dass es auf den Eingangsstempel der Behörden ankommt – das heißt, wer Anträge postalisch verschickt, muss mehrere Tage Postweg einkalkulieren. Bezirksobmann Bgm. Helmut Hechwarter: „Neben der Durchsetzung unserer politischen Ziele steht die Service-Information zu wichtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Mittelpunkt der Arbeit des ÖAAB.“

Folgende Förderungen können bis 31. Dezember 2016 beantragt werden:

Fernpendlerbeihilfe des Landes Oberösterreich für das Pendeljahr 2015
Alle oberösterreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsplatz eine einfache Wegstrecke von mindestens 25 Kilometer zurücklegen, erhalten je nach Entfernung zwischen 160 und 309 Euro. Wenn eine Jahreskarte des OÖ. Verkehrsverbundes erworben wird, gibt es einen Öko-Bonus in der Höhe eines 30-prozentigen Zuschlages. Das steuerpflichtige Einkommen darf im Beantragungsjahr 26.000 Euro nicht übersteigen. Pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 2.600 Euro. Die Antragstellung ist auch online auf www.ooe.gv.at möglich. Das Land Oberösterreich gewährt diese Beihilfe, trotz Freifahrtsmöglichkeit, auch Lehrlingen und Praktikanten, wenn die Arbeitsstätte oder die Berufsschule mehr als 25 Kilometer vom Wohnsitz entfernt liegen.

Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge
Lehrlinge, die nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren können oder zu Fuß über zwei Kilometer zur nächsten Einstiegshaltestelle zurückzulegen haben, erhalten für Wegstrecken bis 10 Kilometer 5,10 Euro pro Monat bzw. bei über 10 Kilometern Entfernung 7,30 Euro pro Monat an Fahrtenbeihilfe. Anträge für 2015 sind vom Familienbeihilfenbezieher mit dem „Beih94-Formular“ beim jeweiligen Wohnsitzfinanzamt zu stellen.

Schul- und Heimbeihilfe des Bundes
Schulbeihilfe erhält man beim Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe. Es gibt einen Grundbetrag von 1.130 Euro, der in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert wird.
Bereits ab der neunten Schulstufe kann man beim Besuch einer mittleren, höheren oder polytechnischen Schule Heimbeihilfe beantragen, wenn Hin- und Rückweg nicht zumutbar sind und der Schüler oder die Schülerin deshalb außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnt. Als unzumutbar gelten Wegzeiten über zwei Stunden. Es gibt einen Grundbetrag von 1.380 Euro, der in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert wird. Zusätzlich besteht die Möglichkeit auf 105 Euro Fahrtkostenbeihilfe. Für beide Beihilfen ist soziale Bedürftigkeit Voraussetzung. Diese kann unter www.schulbeihilfenrechner.at errechnet werden. Antragstellung für das laufende Schuljahr bis 31.12.2016 unter schuelerbeihilfen.bmbf.gv.at.

Arbeitnehmerveranlagung
Bis 31. Dezember kann man noch rückwirkend für das Arbeitsjahr 2011 den so genannten „Steuerausgleich“ durchführen. Vor allem für Pendler, Familien, bei Weiterbildungen oder für Personen mit hohen Krankheitskosten gibt es bei der Arbeitnehmerveranlagung bares Geld zu holen. Auch Lehrlinge und Geringverdiener haben die Möglichkeit auf eine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen! Abwicklung via www.finanzonline.at oder mittels des Formulars „L1“ beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.

Sanierungsscheck für thermische Sanierungen
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 50 Prozent führen. Das können zum Beispiel die Dämmung der Außenwände und der obersten und untersten Geschoßdecke oder der Austausch von Fenstern und Außentüren sein. Die Antragsstellung muss vor Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen und bis spätestens 31.12.2016 erfolgen. Das sanierte Gebäude muss älter als 20 Jahre sein. www.sanierungsscheck16.at

Anzeige
1:46
1:46

WKOÖ Maklertipp
Rechtsschutzversicherung: Sichern Sie Ihr Recht!

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Folgen von vielen möglichen Konfliktfällen – vor allem finanziell.  Es gibt viele Gründe für einen Streit vor Gericht: Angenommen, Ihr Vermieter erhöht den Mietzins in ungerechtfertigter Weise, Ihr Hund läuft einem Biker vor das Rad, Ihnen wird nach einem Verkehrsunfall das Schmerzensgeld verwehrt oder Ihr Arbeitgeber zahlt die Überstunden nicht. Von all diesen Fällen haben Sie schon gehört oder Sie haben sogar schon selbst eine solche oder eine...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Kirchdorf auf MeinBezirk.at/Kirchdorf

Neuigkeiten aus Kirchdorf als Push-Nachricht direkt aufs Handy

BezirksRundSchau Kirchdorf auf Facebook: MeinBezirk.at/Kirchdorf - BezirksRundSchau

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus Kirchdorf und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.