BBK Kirchdorf Steyr
Hofübernahme: Die Betriebsnachfolge regeln

- Stefan und Doris Radinger mit Sohn Lukas und Tochter Miriam.
- Foto: Radinger
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Die Hofübergabe und -übernahme ist für beide Seiten ein großer Schritt. Stefan und Doris Radinger aus Wartberg an der Krems haben diesen 2020 gewagt und führen den elterlichen Betrieb seit zwei Jahren erfolgreich weiter.
WARTBERG AN DER KREMS. Stefan und Doris Radinger haben vor zwei Jahren den elterlichen Betrieb in Wartberg an der Krems übernommen. Sie führen einen Schweinezucht- und Mastbetrieb mit 41 Hektar Ackerbau. Über insgesamt 70 Zuchtschweine und 450 Mastplätze verfügt der Wartberger Betrieb. Die beiden legen sehr viel Wert auf Tierwohl und haben deswegen auch beschlossen, den Hof traditionell aber mit neuem System weiterzuführen. Seit über fünf Jahren sind sie bei dem "Fair Hof-Tierwohlsystem" dabei. "Unsere Tiere haben doppelt so viel Platz wie gesetzlich vorgeschrieben, sie dürfen nach draußen in den Außenklimabereich und bei den Liegeflächen streuen wir mit Stroh ein. Spaltenflächen gibt es bei uns nur in ganz wenig Bereichen, da wo die Schweine ihr Geschäft verrichten. Außerdem werden unsere Tiere nur unter Vollnarkose kastriert und sie dürfen ihre langen Ringelschwänze behalten", betont Radinger.
Von Anfang an gewusst
Für Stefan Radinger war immer schon klar, dass er den elterlichen Hof übernimmt.
"Ich habe die fünfjährige Landwirtschaftsschule in Sankt Florian besucht und habe damals schon entschieden, den Betrieb einmal weiterzuführen."
Gemeinsam mit seiner Frau Doris besuchte der Wartberger vor circa sechs Jahren einige Tierwohlbetriebe in der Schweiz und setzte sich ausführlich mit dem System auseinander. Damals fiel auch die Entscheidung, den eigenen Hof einmal mit Tierwohlsystem zu führen. "Immer schon habe ich aktiv am Hof mitgearbeitet", so der Wartberger "und mitbekommen, dass sich einige Gesetzte ständig veränderten. Also haben wir meinen Eltern damals nahegelegt, dass wir früher oder später auf das Tierwohlsystem umsteigen möchten, um das höchstmögliche Wohl der Tiere zu garantieren. Vor circa fünf Jahren begann dann schrittweise die Umstellung."
Eine Studie der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen ergab, dass die landwirtschaftlichen Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter in Österreich im EU-Vergleich verhältnismäßig jung sind. Bei zehn Prozent der Betriebe sei das Alter der Betriebsleiterinnen und Betreibsleiter über dem gesetzlichen Regelpensionsalter von 60 beziehungsweise 65 Jahren. Oftmals sei in ebendiesen Betrieben die Hofnachfolge nicht geklärt. Die Hofübernehmerinnen und Hofübernehmer seien überwiegend zwischen 25 und 40 Jahre alt, die Übergebenden meist zwischen 55 und 69 Jahre.
„Der Zeitpunkt der Hofübergabe ist sehr individuell, wobei ein möglicher Pensionsantritt der Übergeber oft als zeitliche Orientierung für die Übergabe herangezogen wird", so Gabriele Hebesberger, Dienststellenleiterin in der Bezirksbauernkammer Kirchdorf Steyr:
Junge Hofübernehmerinnen und –übernehmer auf neuen Wegen
Entscheidend für Betriebsnachfolger sei es, ein ausreichendes Einkommen zu erzielen. Die Hofleiterinnen und Hofleiter sollten ihre eigenen Stärken und Schwächen sowie die Potentiale des Betriebes erkennen. Jede Hofübernehmerin und jeder Hofübernehmer muss den Weg finden, der auch persönlich zu ihr oder ihm passt. Dies kann in der klassischen Urproduktion sein oder auch in der Entwicklung und Umsetzung von neuen Ideen.
Hebesberger sagt dazu: „Wir stellen fest, dass die Betriebsgröße nicht mehr das entscheidende Kriterium für einen erfolgreichen Betrieb darstellt.“
Rechtliche Regelungen gehören dazu
Vor der Erstellung des Übergabevertrages gilt es die Erwartungshaltungen von Übergebern und Übernehmern an einen Tisch zu bringen. Zum einen sei zu klären, zu welchen Bedingungen der Hof übergeben wird und wie es sich mit allfälligen Ansprüchen von Geschwistern verhält. Es seien Erkundigungen einzuholen, welche Auswirkungen vertragliche Passagen in einem Übergabevertrag haben können. „Beratungen zur Betriebsnachfolge werden in der Bezirksbauernkammer sehr gerne in Anspruch genommen, da neben den rechtlichen Aspekten auch Förderfragen, soziale und steuerliche Themen behandelt werden. Aufgrund der zahlreichen Beratungskontakte haben wir viel Erfahrung und nehmen uns Zeit mit den Hofübergebern und –übernehmern ein geeignetes Konzept für die Betriebsnachfolge zu erstellen", betont Hebesberger.
Zusammenleben am Hof
Das Zusammenleben und –arbeiten auf einem Hof berge große Potentiale. Die Hofnachfolge mit einem nach außen sichtbaren Zeichen, wie mit einem Fest zu begehen, könne eine Möglichkeit sein, den Rollenwechsel von Übergebern und Übernehmern einzuleiten.
Aber auch schwierige und konfliktreiche Lebenssituationen gäbe es auf den Höfen. Die Landwirtschaftskammer bietet auch für dieses Themenfeld ein umfangreiches Bildungsangebot im Rahmen des Ländlichen Fortbildungsinstituts (LFI). Seit heuer gibt es in der Landwirtschaftskammer eine eigene Beratungsstelle für Lebensqualität Bauernhof. Psychologinnen unterstützen Bäuerinnen und Bauern kostenlos in schwierigen Situationen, wie bei Konflikten, Suchtproblematik, Überlastung, und so weiter. „Wir bemühen uns, uns mit verschiedenen Institutionen und Einrichtungen zu vernetzen, damit wir unsere Bäuerinnen und Bauern auch in schwierigen Lebenslagen unterstützen können", so Hebesberger.
Kostenlose Beratung unter: 050 6902 1800
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