Was ist, wenn ich im Urlaub krank werde?
(sta). Dauert der Krankenstand im Urlaub maximal drei Tage, dann wird der Urlaub nicht unterbrochen. Dauert die Erkrankung allerdings länger als drei Kalendertage, dann zählen sämtliche Tage des Krankenstandes nicht mehr als Urlaub, sondern als krank. Daher ist es notwendig, sich unverzüglich in ärztliche Behandlung zu begeben, wenn man im Urlaub krank wird, um abzuklären, wie lange der Krankenstand voraussichtlich dauern wird. Dauert er länger als drei Tage, dann muss man dem Chef eine Krankenstandbescheinigung vorlegen. Diese kann der Arzt aber nur ausstellen, wenn es vorher eine zeitgerechte Krankmeldung gegeben hat.
Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber nach dreitägiger Krankheitsdauer die Erkrankung unverzüglich mitteilen und nach Ende des Krankenstandes eine Krankenstandbescheinigung übermitteln. Erkrankt man während eines Urlaubes im Ausland, so muss zusätzlich zur ärztlichen Bestätigung auch eine behördliche Bestätigung vorgelegt werden aus der hervorgeht, dass der behandelnde Arzt tatsächlich ein zugelassener Arzt ist. "Wird man in einem Krankenhaus im Ausland stationär oder ambulant behandelt, so braucht man lediglich die Behandlungsbestätigung und endet der Krankenstand noch vor Ende des vereinbarten Urlaubs, dann geht der Urlaub ganz normal bis zum vereinbarten Ende des Urlaubs weiter", sagt Hannes Stockhammer von der Arbeiterkammer in Kirchdorf.
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