KLAGENFURTER
Legales Kiffen?
DISCLAIMER: Dieser Beitrag ist vom 28. Februar 2023. Mit 23. März 2023 stuft das Gesundheitsministerium HHC als psychoaktive Substanz ein und somit ist die Herstellung und der Handel mit synthetischem HHC verboten.
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Das psychoaktive Cannabis HHC liegt momentan voll im Trend. Frei nach dem Motto: Legal kiffen mit Rausch wird das Cannabis auch in Klagenfurter Fachgeschäften angeboten. Doch wie genau ist die Rechtslage und welche Gefahren bringt der HHC-Rausch mit sich?
Bekifft werden und das völlig rechtskonform. Der KLAGENFURTER hat bei der Abteilung 5 des Landes Kärntens nachgefragt und diese bestätigt: „Grundsätzlich gibt es zu HHC noch keine aussagekräftige Forschungslage. Allerdings handelt es sich dabei um eine psychoaktive, also berauschende Substanz, deren Einnahme – abgesehen vom Suchtmittelgesetz – aufgrund des Kärntner Jugendschutzgesetzes zumindest für unter 18-Jährige verboten ist. Wie alle Substanzen dieser Art ist sie in jedem Fall als problematisch und suchterzeugend einzustufen.“
Was ist HHC?
HHC (Hexahydrocannabinol) ist ein Cannabinoid, das in der Hanfpflanze in sehr geringen Mengen vorkommt. Da es in der Pflanze nur in sehr kleinen Mengen zu finden ist, muss es einen komplizierten Prozess im Labor durchlaufen mit dem Ergebnis, dass das HHC, wie das verbotene THC (Tetrahydrocannabinol), tatsächlich berauschend wirkt. Allerdings soll die psychoaktive Wirkung als geringer wahrgenommen werden. HHC wird großteils mittels Vape konsumiert, es gibt aber auch HHC-Blüten und Haschisch zu kaufen, hier werden die CBD-Blüten mit dem Wirkstoff besprüht bzw. das CBD-Cannabisharz mit HHC gemischt. Wie beim THC wird auch das HHC in den Cannabinoidrezeptoren des Körpers gebunden. Das sind quasi Andockstellen der Zellen, in denen sich die Cannabinoide verteilen können. Da HHC noch nicht so gut erforscht ist wie THC, ist es schwierig, eine Einschätzung bezüglich der Risiken und Langzeitschäden zu geben, aber bei THC-haltigem Cannabis ist das Risiko für das Entstehen psychischer Erkrankungen bekannt. Einige Growshops nehmen die HHC-CBD-Produkte daher nicht in ihr Repertoire auf. Nebenwirkungen wie bei illegalen Cannabisprodukten wie Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, Angstzustände oder Paranoia können auch bei HHC auftreten.
Rechtslage
Die Rechtslage bezüglich HHC ist sehr komplex, es lässt sich aber festhalten, dass HHC (als Reinsubstanz) nach der geltenden Rechtslage in Österreich (noch) nicht als Suchtmittel (Suchtgift oder psychotroper Stoff) klassifiziert ist. Das Land Kärnten bietet eine Vielzahl an Suchthilfeangebote sowie kostenlose Beratungsstellen, siehe Homepage, an. Sollten akute Notfälle, wie Bewusstlosigkeit oder Krampfanfälle eintreten, sofort einen Notarzt (112) anrufen.
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