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Eine neue Gesetzeslage erleichtert Hobbyforschern die Arbeit im Klagenfurter Diözesanarchiv.
Die Erforschung der eigenen Vergangenheit kann spannend sein. Archive bieten dabei einen unglaublich großen Fundus an Informationen, die die Äste des eigenen Stammbaums wachsen lassen. Problematisch war es bisher nur, wenn man auf Daten von Personen zurückgreifen wollte oder musste, mit denen man nicht verwandt ist. Das neue Personenstandsgesetz, welches am 1. April herauskommt, wird die Arbeit der Forscher allerdings erleichtern.
Drei Zugangshürden
Im Diözesanarchiv in Klagenfurt gibt es dann grundsätzlich drei Hürden, die den Zugang zu den Personenstandsdaten regeln. Neben dem neuen Personenstandsgesetz gilt es auch die gleitende Archivsperrfrist mit 50 Jahren, sowie das aktuelle Datenschutzgesetz zu beachten. „Wir werden ab dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes (Anm.: 1. November) die neuen Fristen für die Einsichtnahme berücksichtigen“, erklärt Peter Tropper, Leiter des Archives. „Geburts- und Taufbücher unterliegen nach wie vor einer 100-Jahr-Grenze, die Trauungsmatriken sind für die letzten 75 Jahre gesperrt und die Sterbematriken für die letzten 30 Jahre.“
Großer Ansturm
Viel mehr Arbeit scheint auf das Diözesanarchiv durch die neue Gesetzeslage allerdings nicht zuzukommen, ist der Ansturm doch bereits jetzt schon enorm. Das Archiv kommt jährlich auf 1300 bis 1400 Nutzer. Interessierte Hobbyforscher müssen daher mit einer Wartefrist von momentan rund drei bis vier Monaten rechnen. „Manche Nutzer werden direkt süchtig nach Ahnenforschung“, weiß Tropper das große Interesse zu erklären. Vielleicht haben jetzt ein paar Lust an der eigenen Herkunft bekommen?
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