Erstes Urteil im Streit unter Nachbarn
Wegen gegenseitiger gefährlicher Drohung standen Mitte Jänner zwei Männer vor dem Landesgericht Klagenfurt (die WOCHE Klagenfurt berichtete). Aufgrund von fehlenden Zeugenaussagen, fällte Richterin Michaela Sanin beim ersten Hauptverhandlungstermin noch kein Urteil und vertagte den Prozess auf Februar.
Zweite Verhandlung
Nun wurden die beiden beschäftigungslosen Kontrahenten, ein 46-jähriger Klagenfurter und 21-jähriger gebürtiger Afghane, erneut vom Gericht zur Hauptverhandlung geladen. Grund dafür ist ein Streit der beiden Männer, die sich im Stadtteil Fischl zuerst einen verbalen Schlagabtausch lieferten, bevor die Situation eskaliert ist.
Gefährliche Drohung
Der jüngere Zweitangeklagte soll auf den Erstangeklagten mit einem Feuerlöscher losgegangen sein, während sich der andere u. a. mit einer Schere verteidigt haben soll. "Ich habe niemanden gedroht, im Gegenteil, ich bin bedroht und attackiert worden", beteuert der 46-Jährige erneut vor Gericht. Der 21-jährige Zweitangeklagte ist übrigens nicht, wie vom Gericht gefordert, zur Verhandlung erschienen und konnte auch nicht über seinen Bewährungshelfer ausfindig gemacht werden.
Richterin Sanin befragte einen der Polizisten, der zum Nachbarschaftsstreit in Fischl gerufen worden war: "Als wir eintrafen, stürmten der Zweitangeklagte und seine Mutter auf uns zu und berichteten, dass er mit dem Tod bedroht worden sei", sagt der Polizist aus. "Das stimmt nicht, ich bin unschudlig beantrage einen Freispruch", kontert der Erstangeklagte.
Urteil gefällt
Sanin verurteilt den mehrfach vorbestraften 46-Jährigen zu einer dreimonatigen Haftstrafe auf Bewährung und zum Tragen der Verfahrenskosten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Verurteilte Berufung angemeldet hat. Das Urteil über den Zweitangeklagte wird in einer dritten Verhandlung gesprochen.
Von Eva-Maria Peham
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