Geländer vorerst nicht in Planung
SATTNITZ/ST. RUPRECHT. In unserer WOCHE-Serie "Weil es uns nicht egal ist" versuchen wir Missständen im Bezirk auf den Grund zu gehen und bei Problemen zu vermitteln.
Leserin Dagmar Petuschnig hat sich schriftlich an uns gewandt und schreibt, dass auf der Sattnitzhöhe bzw. auf der gut beschilderten Forststraße Nummer 44 der Weg zum Aussichtsplatz führt, von wo der schöne Ausblick auf die Ostbucht gegeben ist.
Vor wenigen Jahren konnte man, so schreibt die Leserin, hier noch am Holzgeländer anhalten, um den Fernblick zu genießen. Heute gibt es kein Geländer mehr und keinerlei Hinweis auf den Abgrund, warnt die besorgte Frau.
Privatgrund: Keinen Einfluss
Wolfgang Burgstaller von der Pressestelle des Magistrats Klagenfurt klärt auf: "Laut Abteilung Stadtgarten handelt es sich hier um keinen Stadtgrund und die Landeshauptstadt kann bei einem Privatgrundstück nicht einschreiten."
Burgstaller weiter: "Ein städtischer Wanderweg führt in der Nähe vorbei, ist von dem erwähnten Abgrund doch einiges entfernt, sodass ein Geländer nicht notwendig ist, da auch hier schon längere Zeit kein schöner Ausblick mehr gegeben ist."
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