Knallverbot auch zu Silvester
Zu Silvester sind Raketensätze aus dem Baumarkt kaum erlaubt. Man riskiert hohe Strafen.
Seit Jänner 2010 sind nur noch Feuerwerke der Kategorie F1 (Wunderkerzen, Knallbonbons und -erbsen ab 12 Jahren) erlaubt. „Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 – Doppelschläge, Knallfrösche und Baby-Raketen, also Raketensätze, die man im Baumarkt bekommt – sind ganzjährig im Ortsgebiet verboten“, informiert Desiree Pirker von der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt Land.
Ausnahmen diesbezüglich können die Bürgermeister per Verordnung festlegen, was im Bezirk hie und da vorkommt (siehe Infobox). Wegen der hohen Feinstaubbelastung schränkt Klagenfurt die „Knallerei“ auf eine Stunde ein. In Ebenthal werden heuer überhaupt keine Silvesterfeuerwerke genehmigt, da einige Ortschaften vom Umweltbundesamt zum Sanierungsgebiet für Feinstaub deklariert wurden.
Generell verboten ist das „Knallen“ in geschlossenen Räumen und in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen etc. oder auch bei Brand- und Explosionsgefahr, also etwa nahe Tankstellen.
Es drohen bei Verstößen ziemlich saftige Strafen, man begeht eine Verwaltungsübertretung. Händler etwa kann eine Geldstrafe bis zu 10.000 Euro treffen. Auch die Klagenfurter Verordnung spricht deutliche Worte: „Wer den Bestimmungen zuwiderhandelt, ist mit einer Geldstrafe bis zu 3.600 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Wochen zu bestrafen.“
Polizei-Schwerpunktaktion
Die Exekutive kontrolliert zu Silvester verstärkt, die Schwerpunktaktion geht sogar vom Bundesministerium aus. „In erster Linie prüfen wir bei Veranstaltungen, ob alle Bestimmungen eingehalten werden“, so Bezirkspolizeikommandant Johannes Dullnig. Bei Privaten ist es natürlich schwieriger – die Polizei kann nicht überall sein. „Aber im Bezirk passieren kaum Übertretungen“, so Dullnig.
Zur Sache - Ausnahmen vom Pyrotechnikgesetz zu Silvester:
So handhaben die Gemeinden die „Knallerei“ mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Doppelschläge, Knallfrösche, Baby-Raketen) im Ortsgebiet zu Silvester:
• Klagenfurt: erlaubt von 23.30 bis 0.30 Uhr.
• Ferlach: erlaubt von 23.45 bis 0.15 Uhr.
• Keutschach: keine Angabe.
• Maria Rain: erlaubt von 23 bis 1 Uhr.
• Maria Wörth: erlaubt von 17 bis 2 Uhr.
• Techelsberg: erlaubt von 20 bis 2 Uhr.
Keine Verordnung erließen die Bürgermeister folgender Gemeinden: Ebenthal, Feistritz, Grafenstein, Köttmannsdorf, Krumpendorf, Ludmannsdorf, Magdalensberg, Moosburg, Maria Saal, Poggersdorf, Pörtschach, St. Margareten, Schiefling, Zell. Das bedeutet, das Verbot der Kategorie F2 im Ortsgebiet bleibt bestehen.
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