Benediktinermarkt Klagenfurt
Neue Marktordnung ist in der Begutachtungsphase
Der Entwurf der neuen Marktordnung liegt vor und soll im Herbst beschlossen werden.
KLAGENFURT (chl). Die Leiterin der Abteilung Baurecht und Gewerberecht, Karin Zarikian, erörtert für die WOCHE-Leser die neue Marktordnung für den Benediktinermarkt: „Der Entwurf der Marktordnung 2020 wurde den Marktbetreibern der fixen Marktkojen präsentiert, diskutiert und noch ein wenig ergänzt. Dieser Entwurf wird der Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer und Arbeiterkammer zur neuerlichen Begutachtung übermittelt und soll dann im Herbst dem Stadtsenat und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden – bis dahin gilt die aktuelle Marktordnung.“
Marktzeiten ausgeweitet
Neu in der künftigen Marktordnung sind die Kern- und Rahmenzeiten für den Tagesmarkt. Die Tagesmärkte finden täglich (!), außer an Sonn- und Feiertagen statt (Freigelände, Markthalle Nord, Ost, Süd und West, inklusive Sitzgärten). Für das Freigelände gilt eine Marktzeit von sechs bis zwölf Uhr (bisher 5 bis 13 Uhr). Für die Markthallen inklusive Sitzgärten sollen künftig folgende einheitliche Rahmenzeiten gelten: Montag bis Freitag, 5 bis 18 Uhr, an Samstagen 5 bis 17 Uhr. Als Kernzeit (in dieser Zeit muss die Marktkoje geöffnet sein) wird 9 Uhr bis 13 Uhr festgelegt. Die bisherigen Marktzeiten waren uneinheitlich und deshalb unübersichtlich.
Bis 22 Uhr
Drei Mal im Jahr können die Betreiber fixer Marktkojen die Öffnungszeiten für Veranstaltungen ausdehnen: „Jeder Marktbeschicker einer fixen Koje in den Markthallen bzw. mit Sitzgärten hat die Möglichkeit, drei Mal im Jahr bei der Marktverwaltung um die Bewilligung für eine Ausweitung der Marktzeit bis 22 Uhr anzusuchen“, erklärt Zarikian.
Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz spricht von "größerer Flexibilität" bei den Öffnungszeiten. Markt-Referent Stadtrat Markus Geiger: "Diesem Entwurf der neuen Marktordnung gingen viele Gespräche voraus. Nun ist sie ein guter Konsens und stellt ein klares Regelwerk für die Zukunft dar."
Transparenz
Transparenter als bisher soll die Vergabe werden: „Die fixen Marktkojen werden nach schriftlichem Antrag mit Bescheid zugewiesen. Neuzuweisungen von Marktkojen erfolgen nach Durchführung einer öffentlichen Interessentenerkundung mittels Veröffentlichung in der Klagenfurter Stadtzeitung sowie an der digitalen Amtstafel“, erklärt Zarikian.
Neuerungen gibt es bereits seit Montag: „Eine neue Müllpresse wurde bereits aufgestellt, die es den Marktbeschickern ermöglicht, mittels Chip den Marktmüll zu entsorgen. Die neuen Bestimmungen betreffend Abfallentsorgung bzw. Mülltrennung treten wie die gesamte Marktordnung 2020 erst nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat und Kundmachung in Kraft“, erklärt Karin Zarikian.
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