Corona-Task-Force tagte
Rückkehr zur Präsenz-Lehre an Uni Klagenfurt?

Foto: aau/Daniel Waschnig

Durch ihre Covid-Politik stand die AAU bereits seit einigen Wochen immer wieder medial im Zentrum - nicht zuletzt deshalb, weil Rektor Oliver Vitouch ab dem 10. November eine 2G-Regelung einführte. Seit 22. November fand die Lehre an der Universität, mit wenigen Ausnahmen, ausschließlich online statt. Nun verlautbarte die Covid-Task-Force der AAU jedoch erneut Änderungen.

KLAGENFURT. Mit folgenden Worten wandte sich die Covid-Task-Force am 6. November an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer Universität: "Dass sich die Ereignisse überstürzen ist bei COVID nichts Neues. Frustrierend ist, dass dem immer noch so ist." Nun meldete sich das Gremium jedoch mit positiven Signalen, die zumindest überraschen.

"Etwas mehr Präsenzlehre ermöglichen"
Grund des neuerlichen Schreibens war, dass man "nach dem allfälligen Ende des bundesweiten Lockdown am 12. Dezember unter Einhaltung hoher Hygiene- und Sicherheitsstands wieder etwas mehr Präsenzlehre ermöglichen" möchte. Zwar wurde auf die enorm hohen Zahlen in Kärnten hingewiesen und auch die sorgenbereitende Omikron-Variante wurde ins Treffen geführt - am Plän ändere dies jedoch nichts.

Kleingruppen von höchstens 10 Studierenden

Wie sollte die Zeit ab 13. Dezember an der Universität nun aussehen? Kleingruppen von nicht mehr als zehn Studierenden dürften, unter Einhaltung der 2G-Regelung und einem Mindestabstand von zwei Metern, wieder in Präsenz unterrichtet werden. Darüber hinaus müsste die FFP2-Maske getragen werden - eine Ausnahme bieten der Lehrveranstaltungsleiter und die Studierenden, die jeweils gerade das Wort ergreifen.

Prüfungen bleiben davon unberührt

Die Regelungen für Prüfungen bleiben von den Neuerungen unberührt: Schriftliche Prüfungen bis zu 10 Personen können weiterhin am Campus durchgeführt werden - ebenfalls unter Einhaltung der 2G-Regel bzw. in Ausnahmefällen der 2,5G-Regel, des Mindestabstands von zwei Metern, mit FFP2-Maske und nur, wenn unbedingt erforderlich. Studienabschließende Prüfungen können bei Zustimmung aller Beteiligten ebenso in Präsenz stattfinden.

Eine Regelung, die in der derzeitigen Lage wohl nicht allen Studierenden gefallen dürfte, auch wenn es sich nur um ein "Angebot" der Universität handelt. Des Weiteren wird betont, dass Studierenden, die nicht kommen können, kein Nachteil erwachsen dürfte.

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