"Männer besonders erwünscht"
Scheider verteidigt Ausschreibung der Stadt
Diskussionen gab es zuletzt über Stellenausschreibungen der Stadt Klagenfurt in der aktuellen Stadtzeitung, wonach sich für die Posten bevorzugt Männer melden sollten. Nun reagiert Bürgermeister Christian Scheider und beruft sich auf das Kärntner Landes‐Gleichbehandlungsgesetz.
KLAGENFURT. Eine Kennzeichnung von Stelleninseraten gemäß Kärntner Landes‐Gleichbehandlungsgesetz sei für die Landeshauptstadt verpflichtend vorgegeben. Konkret geht es um Inserate, die wie folgt gekennzeichnet wurden: "Hinweis §12 K‐LGlBG 2022: Die Bewerbung von Männern sind besonders erwünscht, da im gegenständlichen Bereich kein ausgewogenes Verhältnis zwischen Männern und Frauen vorliegt".
Stadt will prüfen
Dazu wurde der Sachverhalt nochmals intensiv sowohl intern, als auch in Abstimmung mit dem Land geprüft. Aktuell bestätige es sich, dass die Stadt Klagenfurt zur Kennzeichnung gemäß dem Kärntner Landes‐Gleichbehandlungsgesetz bei Stelleninseraten verpflichtet ist. Für die
Kennzeichnungspflicht selbst gibt es keine Ausnahmeregelung. Lediglich für die Art der Formulierung soll es Spielräume geben - diese wird die Stadt prüfen und im Rahmen der Möglichkeiten anpassen.
Scheider: "Sollte man überdenken"
Bürgermeister Christian Scheider dazu: "Die Kennzeichnungspflicht ist uns durch ein Landesgesetz verpflichtend vorgegeben. Zu hinterfragen ist jedoch, ob dieses Gesetz nach wie vor sinnvoll und praktikabel ist. Das Land Kärnten möge daher diese Regelung überdenken.“
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