ÖFB-Cup-Finale 2024
Infos zu Verkehrsmaßnahmen und Sicherheitsbereich
Am 1. Mai findet im Wörtherseestadion in Klagenfurt am Wörthersee das Finale des ÖFB-Cups statt. Aufgrund der zu erwartenden hohen Besucherzahl wird es zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. Eine zeitgerechte Anreise wird deshalb dringend angeraten.
KLAGENFURT. Diese Woche findet im Wörtherseestadion das ÖFB Cup Finale statt. Es wird mit einer sehr hohen Besucherzahl gerechnet. Daher gibt es von Seiten der Polizei Sicherheitsmaßnahmen und Informationen zum Verkehr.
Verkehrsmaßnahmen
Ab 8.00 Uhr wird ein Halte- und Parkverbot für Pkw für die gesamte Maximilianstraße und die Siebenhügelstraße bis zur Maria-Platzer-Straße verfügt. Ab 8.30 Uhr werden folgende Straßen gesperrt: Siebenhügelstraße zwischen Maria-Platzer-Straße und Südring. Südring ab Waidmannsdorfer Straße in Richtung Westen. Eine Zufahrt ist nur für Fußballfans mit einem Ticket für den Rapid-Sektor möglich. Die Glanfurtgasse ist nur vom Südring stadtauswärts befahrbar.
Sicherheitsbereich
Die Landespolizeidirektion Kärnten verordnet einen Sicherheitsbereich am 1. Mai, von 9.00 Uhr bis 2. Mai, 2.00 Uhr, um die 28 Black Arena Klagenfurt (Wörthersee Stadion). Das Wörthersee Stadion in 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Südring 207 sowie der Bereich innerhalb und einschließlich der Straßenzüge Siebenhügelstraße – Figarogasse – Radweg nach Osten zur Kranzmayerstraße – Kranzmayerstraße – Troyerstraße – Lackenweg – Kanalstraße – Hubertusstraße – Radweg zum Südring – Südring bis zur Glanfurtgasse einschließlich des südlich des Südringes gelegenen Parkplatzes – wird zum Sicherheitsbereich.
Betretungsverbote erlaubt
Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, einen Menschen, von dem aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass er im Sicherheitsbereich gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum unter Anwendung von Gewalt, nach dem Verbotsgesetz oder § 283 des Strafgesetzbuches begehen werde, aus dem Sicherheitsbereich wegzuweisen und ihm das Betreten desselben zu verbieten.
Hohe Strafen bei Verstoß
Wer trotz eines gegen ihn ausgesprochenen Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich betritt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1000 Euro, im Wiederholungsfall mit einer Geldstrafe bis zu 4600 Euro und im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu bestrafen.
Videoüberwachung
Bei diesem Fußballspiel handelt es sich um ein Spiel nach den Kriterien des ÖFB. Da zu befürchten ist, dass es bei oder im Zusammenhang mit einer Zusammenkunft zahlreicher Menschen zu gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen kommen werde, werden zur Vorbeugung solcher Angriffe in der Veranstaltungsstätte, im verordneten Sicherheitsbereich, im Zuge der Fanbewegungen, insbesondere auch im Bereich der gesamten Siebenhügelstraße, soweit dieser Bereich nicht ohnehin vom Sicherheitsbereich umfasst ist, personenbezogene Daten Anwesender mit Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten ermittelt. Die auf diese Weise ermittelten Daten dürfen auch zur Abwehr und Aufklärung gefährlicher Angriffe, die sich während der Zusammenkunft ereignen, verarbeitet werden.
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