"Selbsthilfe war meine einzige Möglichkeit"

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(vp). Eine Partnerschaft scheitert. Ein Vater versucht vergebens, den Kontakt zu seinem Kind aufrechtzuerhalten. Doch die italienischen Behörden stellen sich hinter die Mutter und deren Verwandtschaft. Es gibt keine Möglichkeit, ein Besuchsrecht gerichtlich durchzusetzen. Was ihm bleibt, ist Selbsthilfe, wohl wissend, dass er so dem Recht den Rücken kehrt. Klaus Neugebauer entführt seine fünfjährige Tochter. Mit der WOCHE spricht er zehn Jahre danach ...

WOCHE: Wie ausweglos muss eine Lage sein, um diesen Schritt zu wagen?
KLAUS NEUGEBAUER: Veronika-Désirée war ein Wunschkind und ein Kind hat ein Recht auf beide Elternteile. Für mich war immer klar: Ich würde alles für sie tun. Als man mir den Kontakt komplett unterbunden hatte, ging das über die Grenzen des Erträglichen hinaus, auch für meine Tochter, die ihren Vater brauchte, und ich fühlte mich in die Enge getrieben. Es war nicht denkbar, der Mutter das Kind allein zu überlassen. Sie war nicht zurechnungsfähig. Ich weiß, dass viele diesen Schritt nicht nachvollziehen können. Nicht jeder hat eine so enge Bindung zu den eigenen Kindern.

Hätte es keine andere Möglichkeit gegeben?
Ich wollte ja nichts anderes als ein geregeltes Besuchsrecht. Mir wurde es verwehrt, obgleich das italienische Recht die gemeinsame Obsorge vorsah. Also war Selbsthilfe meine einzige Möglichkeit, um von Veronika als Vater noch wahrgenommen zu werden.

Würden Sie es wieder tun?
Sicher hätte ich einige Dinge anders gemacht mit meinem jetzigen Wissen, aber ich würde es wieder tun.

Sie waren fast zwei Jahre im Gefängnis. Wie kann man sich das vorstellen?

Ich hatte mit anderen Insassen ein sozial intensives Leben und habe mich nie so sehr eingeengt gefühlt. Schlimmer als körperlich eingesperrt zu sein, waren die langen Verzögerungen seitens der Behörden und dass ich nicht wusste, was mit der Kleinen ist, wie es ihr physisch und psychisch ging. Freiheit ist so relativ. Was fängt man mit ihr an? Ich bin jetzt viel allein, alles Schöne würde ich lieber teilen.

Sie beschreiben im Buch die großen behördlichen Probleme. Was waren ihre schlimmsten Erlebnisse mit Behörden?
Das böseste Erlebnis war die Abnahme meiner Tochter über Verfügung einer Wiener Richterin: Überfallsartig besetzte ein Polizeiaufgebot das Mehrparteienhaus, um dem Exekutionsbeamten die "reibungslose" Durchführung der richterlichen Anordnung auf Herausgabe des Kindes zu ermöglichen. Es blieb gerade soviel Zeit, Veronika, die zusammen mit ihrer Schwester einen Mittagsschlaf hielt, wintermäßig anzukleiden. Acht Polizisten waren ins Schlafzimmer eingedrungen und hatten die beiden Kinder fürchterlich erschreckt. Die Angaben und die Zurechnungsfähigkeit der italienischen, nicht deutsch sprechenden Mutter wurden von der Richterin in keinem Punkt angezweifelt, ich als Vater und unbescholtener Österreicher nicht gehört.

Der letzte Prozess ist erst seit Anfang März zu Ende gegangen. Können Sie jetzt damit abschließen?
Einerseits ist jetzt die Belastung weg, andererseits realisiert man das gar nicht, wenn nach neun Jahren das Ziel endlich erreicht ist.

Ihr größter Wunsch?
Veronika wiederzusehen und einen kleinen Bruchteil von dem nachzuholen, was wir in zehn Jahren versäumt haben.

Zur Geschichte:

Klaus Neugebauer ist gelernter Rechtsanwalt und wohnt heute in Ebenthal. Er lebte 20 Jahre in Italien. Nach erster Ehe und Tochter Emily, lernt er die Mutter von Veronika kennen. Nach Veronikas Geburt 1998 wird die Mutter, die immer schon in großer Abhängigkeit ihrer Familie war, immer eigenartiger. Nie darf Neugebauer mit seiner Tochter alleine sein, immer wieder verlässt sie die gemeinsame Wohnung mit dem Kind. Schließlich entzieht sie ihm jegliches Besuchsrecht, die italienischen Behörden stärken ihr dabei den Rücken.

Sein einziger Ausweg: 2003 entführt Neugebauer Veronika nach Mexiko, Emily ist dabei. Ein Jahr geht alles gut, doch vor allem aus schulischen Gründen muss die Familie um eine Aufenthaltsgenehmigung ansuchen. So fliegt alles auf. Im Sommer 2004 sieht Neugebauer seine Veronika das letzte Mal. Er sitzt bis Jänner 2005 in Auslieferungshaft und ist ein weiteres Jahr in Italien gefangen.

Doch damit ist die Geschichte noch lange nicht zu Ende. Die behördlichen Verfahren in Italien beginnen, Prozesse ziehen sich über Jahre. Neugebauer werden Verteidigungsrechte beschnitten, über Beschwerdepunkte seinerseits setzen sich die Gerichte hinweg.
Zum Vorwurf der Kindes- und Freiheitsentziehung (hier wird Neugebauer verurteilt) kommt noch ein Missbrauchsvorwurf, den die Mutter angestrengt hatte, um den Vater ein für alle Mal aus dem Leben der Tochter zu entfernen. Erst als Neugebauer die österreichischen Behörden dazu bringt, selbst Ermittlungen anzustrengen und diese nach zwei Jahren eingestellt werden, sieht er Licht am Ende des Tunnels. Gegen die Verurteilung in Italien geht er mit der österreichischen Einstellungsbescheinigung in Berufung.
Wieder reihen sich Vertagungen an Vertagungen. Erst Anfang März 2014 kann Neugebauer aufatmen, die Verurteilung wegen Missbrauchs wird von den italienischen Richtern aufgehoben, das Verfahren auch in Italien ad acta gelegt.

Das Buch:

"Mexiko und zurück - Vater entführt Tochter" (Novum Verlag) wurde zur Wiener Buchmesse letzten November veröffentlicht. Neugebauer "entführt" darin nicht nur in das Herz eines Vaters, der sein Glück in dem seiner Kinder findet, sondern auch auf eine weite Reise durch das bezaubern schöne Mexiko von einst (Maya-Kultur) und heute. Bilder und Landkarten dienen als Wegweiser.

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