Raumordnungsgesetz neu:
Stadt Klagenfurt fordert Nachbesserungen ein

Stadt Klagenfurt fordert Nachbesserungen bei Raumordnungsgesetz neu ein, heute endet die Begutachtungsfrist.  | Foto: Stadtpresse/Fritz
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Die Stadt Klagenfurt hat Einwände gegen das neue Raumordnungsgesetz, das mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten soll. Größte Kritikpunkte: Die Festlegung von nur einem Ortskern würde die wirtschaftliche Weiterentwicklung massiv einschränken sowie dass für kleinere und größere Gemeinden mit unterschiedlichen Anforderungen nicht die selben Bedingungen gelten könnten..

KLAGENFURT (vep). "Dieser Entwurf ist nicht beschlussfähig." So der Tenor der politischen Vertreter der Stadt Klagenfurt heute bei einer Pressekonferenz hinsichtlich des neuen Raumordnungsgesetzes. Klagenfurts Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz, Vize-Bgm. und Planungsreferent Jürgen Pfeiler sowie Wirtschaftsreferent StR Markus Geiger sprachen sich heute gegen den Entwurf des neuen Raumordnungskonzeptes aus. Mathiaschitz: "Morgen endet die Begutachtungsfrist. Es wird sowohl eine klare Stellungnahme der Stadt Klagenfurt als auch des Städtebundes, dessen Obfrau ich bin, hinsichtlich weiteren Kommunikationsbedarfs geben." 
Auf Unverständnis stößt auch, dass das Land Kärnten die Stadtplanung als Fachabteilung nicht miteinbezogen hat. Ein Gesprächstermin beim zuständigen Landesrat ist laut der Bürgermeisterin bereits vereinbart. 

Größter Kritikpunkt: Nur ein Ortskern

Generell stehe die Stadt Klagenfurt dem Entwurf positiv gegenüber, der Ortskerne stärken und einer Zersiedelung entgegenwirken solle, so Mathiaschitz. Größter Kritikpunkt der Stadt Klagenfurt sei jedoch, dass nach dem neuen Gesetz eine Stadt einen einzigen Ortskern definieren muss. Um diesen definierten Ortskern sieht das neue Gesetz dann nur eine beschränkte Flächenzahl an Einkaufsflächen vor. "Allein bei den Gemeinden ist es realitätsfremd anzunehmen, dass es nur einen Ortskern gibt", so Mathiaschitz. Klagenfurt selbst habe natürlich einen Stadtkern, jedoch gebe es durch die heterogene Stadtstruktur viele Sub-Zentren, informiert der Leiter der Abteilung Stadtplanung, Robert Piechl. "Allein der Stadtteil Viktring zählt 9.000 Einwohner, so viele, wie manche Kärntner Bezirksstädte." Pfeiler: "In Viktring, aber auch anderen Stadtteilen wie Wölfnitz etc. wurde bereits vieles an Infrastruktur geschaffen. Wir könnten Viktring aber nicht mehr weiterentwickeln, wenn es nur einen Ortskern gibt." Bedarf, auch an Einkaufsflächen, würde es allein schon beim neu entstehenden Stadtteil Harbach, wo über 2.000 Einwohner leben werden, geben.

Geiger: "Massive Eingriffe ins Eigentum!"

Wirtschaftsreferent StR Markus Geiger ortet massive Eingriffe ins Eigentum - bei Privatpersonen wie auch Betrieben. "Durch die geplanten Rückwidmungen ungenutzter Bauflächen im neuen Gesetz kann einem Betrieb, der mehrere Parzellen hat und nicht zeitgerecht weiter ausbaut eine Rückwidmung der Fläche widerfahren. Ein massiver Eingriff in das Unternehmen und seine Finanzierung." Absolut nicht überdacht sei auch die Ortskern-Thematik. Geiger: "Dieses Gesetz in dieser Form ist nicht überdacht, nicht umsetzbar und absolut nicht praxistauglich." 

Pfeiler: "Hohe Kosten für neue Flächenwidmungspläne"

Stadtplanungsreferent Pfeiler ortet weitere Schwierigkeiten. Zum einen sind alle Städte bzw. Gemeinden selbst dafür verantwortlich, alle Flächenwidmungspläne innerhalb von fünf Jahren auf das neue Gesetz hin zu adaptieren. "Das verursacht allein in Klagenfurt Kosten von weit über 100.000 Euro." Zudem behalte sich das Land Kärnten noch Adaptierungen über drei Jahre vor. Das würde bei Veränderungen erneuten Handlungsbedarf für die Gemeinden ergeben. "Das ist eine Rechtsunsicherheit für alle, das Land kann sich nicht drei Jahre für eine Verordnung Zeit lassen", so Pfeiler. Auch Mathiaschitz betont als Städtebundobfrau: "Für die Gemeinden ist das finanziell nicht tragbar." 

Ortsentwicklung ohne Bürgerbeteiligung? 

Für Pfeiler ebenso unverständlich ist die Neuerung rund um örtliche Entwicklungskonzepte, die die Bürgerbeteiligung stark beeinträchtigen würden: "„Beim Stadtentwicklungskonzept 2020 sind wir in allen Stadtteilen gewesen und haben die Anregungen der Bewohner einfließen lassen, bevor wir konkret geplant haben. Jetzt müssten schon im Vorfeld sehr genau Planungen für die Ortsteilentwicklung festgelegt werden, die dann in weiterer Folge nur noch sehr wenig Handlungsspielraum lassen."

Vize-Bgm. Germ will Resolution

Vize-Bgm. Wolfgang Germ will indess in der nächsten Sitzung des Stadtsenates eine Resolution einbringen und diese an das Land Kärnten verabschieden. „Ich erwarte breite Zustimmung aller Parteien. Der gesamte Stadtsenat sieht das Raumordnungsgesetz Neu kritisch. Daher wünsche ich mir Unterstützung von SPÖ, ÖVP und Grüne und geeintes Vorgehen im Sinne der Stadt und der Klagenfurter Bevölkerung“, so Germ. Viel zu spät sei die Landeshauptstadt Klagenfurt von den einschneidenden Veränderungen, die das „Raumordnungsgesetz Neu“ mit sich bringen würde, informiert worden. „Warum hat LR Fellner die eigenen Stadtpolitiker nicht besser informiert und eingebunden?“, kritisiert auch Germ.

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Kernpunkte des neuen Raumordnungsgesetzes: 

  • Stärkung der Ortskerne: Gemeinden können Orts- oder Stadtkerne festlegen, wenn sie wollen. Wie, ist genau geregelt. Innerhalb dieser Bereiche sind Einkaufszentren möglich, außerhalb (grüne Wiese) nicht.
  • Gegen Zersiedelung: Das Örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) wird als zentrales Entwicklungsinstrument aufgewertet. Gemeinden können Siedlungsschwerpunkte festlegen. Ist dies festgelegt und beschlossen, dauert ein Verfahren nur noch drei bis vier Monate. Dafür erhalten die Gemeinden bei der örtlichen Raumplanung in diesen Bereichen also schnellere und einfachere Verfahren (keine Genehmigung des Landes mehr). Ändert sich etwas, ist es auch möglich, Widmungen, die nicht im Siedlungsschwerpunkt sind, zu ermöglichen – allerdings dauert dies die "normale" Verfahrenslänge (beschränkt auf maximal neun Monate).
  • Zweitwohnsitze: Der Entwurf trennt klar zwischen touristischer Nutzung und Freizeit-Wohn-Nutzung. Die künftige Zweitwohnnutzung wird klarer geregelt.
  • Befristung von Bauland: Eine Neufestlegung von Grundflächen als Bauland darf für einen Zeitraum von zehn Jahren befristet ausgewiesen werden. Wird in diesem Zeitraum nicht widmungsgemäß bebaut, tritt eine vorher festgesetzte Folgewidmung automatisch in Kraft. So soll Baulandüberhang und Spekulationen entgegengewirkt werden.
  • Maßnahmen zur Bauland-Mobilisierung (Altwidmungen mobilisieren): Für Grundstücke, die bereits jahrelang als Bauland gewidmet sind, kann eine Bebauungsfrist (mindestens zehn Jahre) festgelegt werden. Nach Ablauf kann der Frist kann eine Folgewidmung festgelegt werden, sofern keine widmungsgemäße Bebauung begonnen wurde.
Stadt Klagenfurt fordert Nachbesserungen bei Raumordnungsgesetz neu ein, heute endet die Begutachtungsfrist.  | Foto: Stadtpresse/Fritz
Robert Piechl (Leiter Stadtplanung), Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz, Vize-Bgm. Jürgen Pfeiler und StR Markus Geiger (v.l.) zeigten die Auswirkungen des neuen Raumordnungsgesetzes auf die Landeshauptstadt auf | Foto: Stadtpresse/Spatzek
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